Wichtige Steuertermine im 3. Quartal 2024: Fristen für Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Lohnabgaben und mehr—alles auf einen Blick.

Steuertermine Q3 2024: Alle Fristen im Überblick

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Wichtige Steuertermine 3. Quartal 2024

Im dritten Quartal des Jahres 2024 gibt es zahlreiche wichtige Steuertermine, die von Unternehmen und Steuerzahlern beachtet werden müssen, um Fristen einzuhalten und potenzielle Strafen zu vermeiden. Diese Termine sind nach Monaten gegliedert und umfassen verschiedene Arten von Abgaben, Meldungen und Anträgen.

Juli 2024

1. Juli 2024

  • Beginn der Einreichung von Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 2 für das Kalenderjahr 2023).

12. Juli 2024

  • Intrastatmeldung für Juni.

15. Juli 2024

  • Umsatzsteuer für Mai.
  • Werbeabgabe für Mai.
  • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung ist möglich).
  • Lohnabgaben für Juni.

31. Juli 2024

  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal.
  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni.
  • Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. das 2. Quartal.

August 2024

14. August 2024

  • Intrastatmeldung für Juli.

16. August 2024

  • Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal.
  • Umsatzsteuer für Juni bzw. das 2. Quartal.
  • Werbeabgabe für Juni.
  • Kammerumlage für das 2. Quartal.
  • Lohnabgaben für Juli.

31. August 2024

  • Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal.

September 2024

2. September 2024

  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli.
  • Zusammenfassende Meldung für Juli.

13. September 2024

  • Intrastatmeldung für August.

16. September 2024

  • Umsatzsteuer für Juli.
  • Werbeabgabe für Juli.
  • Lohnabgaben für August.

30. September 2024

  • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August.
  • Zusammenfassende Meldung für August.
  • Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern (EU-Unternehmer in Österreich bzw. Mehrwertsteuern aus der EU) für das Jahr 2023.
  • Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024.
  • Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1 für 2023, wenn diese verpflichtend ist (sowohl Papierform als auch über FinanzOnline).
  • Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
  • Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
  • Einreichung beim Firmenbuch der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2023.
  • Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum 31.12.2023.

Fazit

Es ist essentiell, sich die oben genannten Termine zu notieren und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Fristen einzuhalten und finanzielle Compliance sicherzustellen. Arbeitgeber und Selbstständige sollten besonders wachsam sein und sich regelmäßig über aktuelle Änderungen informieren.

Weitere Informationen

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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