Ab 2024 können Arbeitgeber eine Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszahlen. Erfahren Sie alle Voraussetzungen und Bedingungen.

Mitarbeiterprämie 2024: Bis zu 3.000 Euro abgabenfrei

Teilen

Die Neuregelung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2024 und bringt einige unterschiedliche Anforderungen im Vergleich zu vorherigen Teuerungsprämien mit sich.

Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Lohngestaltende Vorschrift

Eine wesentliche Änderung im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre ist, dass die gesamte Prämie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen muss. Insbesondere für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, ist es entscheidend, dass die Regelung zur Mitarbeiterprämie im Kollektivvertrag des Betriebs verankert ist.

Unterschiedliche Kollektivverträge

Einige Kollektivverträge haben bereits klare Angaben zur Mitarbeiterprämie aufgenommen. Zum Beispiel erlaubt der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen Prämien bis zu 1.500 Euro gestattet. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit für Prämienzahlungen, wobei die Höhe der Prämie variieren kann.

Allgemeine Bedingungen

Die Mitarbeiterprämie muss so ausgestaltet sein, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, eine solche Prämie zu erhalten. Eine Differenzierung nach sachlichen Kriterien, wie zum Beispiel Vollzeit oder Teilzeit, ist dabei zulässig. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämie zusammen mit einer eventuellen Gewinnbeteiligung nicht den Betrag von 3.000 Euro überschreiten darf. Überschreitungen würden Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auslösen. Zusätzlich muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde; Umwandlungen von bestehenden Gehaltsbestandteilen oder Prämien sind nicht erlaubt. Die Auszahlung der Prämie muss außerdem auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten ihren eigenen Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Es muss eine konkrete Formulierung der Prämienvereinbarung erstellt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, ihre Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren, vorausgesetzt die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen werden eingehalten. Arbeitgeber sollten jetzt handeln, um sicherzustellen, dass sie diese Möglichkeit effizient nutzen können.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Neueste Artikel

Partner werden

Buchung – Wir freuen uns außerordentlich Sie als Partner im Steuerportal begrüßen zu dürfen. Nach abgeschlossener Buchung, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden.

Firmenadresse
Partner Paket