Die Neuregelung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2024 und bringt einige unterschiedliche Anforderungen im Vergleich zu vorherigen Teuerungsprämien mit sich.
Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Lohngestaltende Vorschrift
Eine wesentliche Änderung im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre ist, dass die gesamte Prämie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen muss. Insbesondere für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, ist es entscheidend, dass die Regelung zur Mitarbeiterprämie im Kollektivvertrag des Betriebs verankert ist.
Unterschiedliche Kollektivverträge
Einige Kollektivverträge haben bereits klare Angaben zur Mitarbeiterprämie aufgenommen. Zum Beispiel erlaubt der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen Prämien bis zu 1.500 Euro gestattet. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit für Prämienzahlungen, wobei die Höhe der Prämie variieren kann.
Allgemeine Bedingungen
Die Mitarbeiterprämie muss so ausgestaltet sein, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, eine solche Prämie zu erhalten. Eine Differenzierung nach sachlichen Kriterien, wie zum Beispiel Vollzeit oder Teilzeit, ist dabei zulässig. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämie zusammen mit einer eventuellen Gewinnbeteiligung nicht den Betrag von 3.000 Euro überschreiten darf. Überschreitungen würden Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auslösen. Zusätzlich muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde; Umwandlungen von bestehenden Gehaltsbestandteilen oder Prämien sind nicht erlaubt. Die Auszahlung der Prämie muss außerdem auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.
Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten ihren eigenen Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Es muss eine konkrete Formulierung der Prämienvereinbarung erstellt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Fazit
Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, ihre Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren, vorausgesetzt die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen werden eingehalten. Arbeitgeber sollten jetzt handeln, um sicherzustellen, dass sie diese Möglichkeit effizient nutzen können.
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