Die Gastgewerbepauschalierung 2024 ermöglicht Gastronomiebetrieben mit Umsätzen bis 400.000 Euro, Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Voraussetzungen und Details hier.

Gastgewerbepauschalierung 2025: Voraussetzungen und Nutzen

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Die Gastgewerbepauschalierung ermöglicht es Gastronomiebetrieben, bestimmte Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen:

Geltungsbereich und Voraussetzungen

Gewerbeberechtigung

Um die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch nehmen zu können, muss der Betrieb eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe im Sinne des § 111 Gewerbeordnung besitzen. Diese Berechtigung muss während des gesamten Wirtschaftsjahres vorliegen.

Keine Buchführungspflicht

Für die Anwendung der Pauschalierung darf keine Buchführungspflicht bestehen, und es dürfen auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Bilanzierung ermöglichen.

Umsatzgrenze

Die Umsätze des Betriebs dürfen 400.000 Euro nicht übersteigen. In der Regel wird hierbei auf die Umsätze des Vorjahres abgestellt. Ausnahmen gelten bei Betriebseröffnungen. Durchlaufende Posten und ähnliche Abgaben bleiben bei der Umsatzermittlung außer Ansatz.

Kein Anrecht bei Vermögensverwaltung

Die Gastgewerbepauschalierung kann nicht bei reiner Vermögensverwaltung, wie beispielsweise Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, in Anspruch genommen werden.

Weitere Anforderungen

Anzeige in der Steuererklärung

Die Entscheidung, die Pauschalierung zu nutzen, muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Zusätzliche Zahlung

Die Pauschalierung betrifft ausschließlich zusätzliche Zahlungen, die bisher nicht gewährt wurden. Eine Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien ist nicht zulässig.

Dreijahresfrist

Sollte von der Pauschalierung zur Vollbilanzierung oder zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) gewechselt werden, darf eine neuerliche Pauschalierung erst nach Ablauf von drei Jahren erfolgen.

Hinweis und Unterstützung

Es wird empfohlen, den Kollektivvertrag zu prüfen und die konkrete Formulierung der prämienbezogenen Vereinbarungen zu beachten. Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt eingehalten werden.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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