Erfahren Sie alles über die abgabenfreie Mitarbeiterprämie 2024. Bis zu 3.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen und Kollektivvertragsregelungen.

Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie Auszahlung verstehen

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Die Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch nur bis Ende 2024 gültig und unterliegt strengen Voraussetzungen.

Allgemeine Eckdaten

Der gesamte Prämienbetrag muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen, um abgabenfrei ausgezahlt werden zu können. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Auszahlung klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen folgt.

Besonderheiten und Voraussetzungen

Die Möglichkeit zur Auszahlung der Prämie hängt maßgeblich vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Zudem ist das Vorhandensein eines Betriebsrats zu berücksichtigen. Liegt keine entsprechende lohngestaltende Vorschrift im Kollektivvertrag vor, kann die Prämie nicht steuerfrei ausgezahlt werden. Beispielsweise erlaubt der Kollektivvertrag für die Spedition und Logistik Prämien bis zu 700 Euro, während im Telekom-Bereich Prämien von bis zu 1.500 Euro möglich sind.

Auszahlung und Steuerrechtliches

Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss an alle Mitarbeiter erfolgen, wobei eine sachliche Differenzierung, etwa zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften, erlaubt ist. Zu beachten ist, dass die Kombination aus Mitarbeitergewinnbeteiligung und Prämie den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten darf, um zusätzliche Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten zu vermeiden. Die Prämie muss zudem als zusätzliche Zahlung gewährt werden und muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt sein.

Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob und wie eine Prämie möglich ist. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen über die Prämienzahlung zu formulieren und die Lohnverrechnung rechtzeitig zu informieren. Bei Bedarf sollte Unterstützung für die genaue Formulierung der Vereinbarungen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen

Um weitere Klarheit über die Mitarbeiterprämie und spezielle Regelungen zu erlangen, sollten auch die Anfragebeantwortungen des Finanzministeriums konsultiert werden. Diese Regelungen und Informationen sind entscheidend, um steuerliche Vorteile effizient zu nutzen und rechtlich abgesichert zu bleiben.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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