Seit August 2024 verstärkt der Bund die Prüfung von Corona-Zuschüssen. Regelungen zu Rückzahlungen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Bilanzierern im Fokus.

Corona-Zuschussprüfung 2024: Wichtige Änderungen im Blick

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Mit der Verstärkung der Prüfungen von Corona-Zuschüssen hat der Bund eine bedeutende Rolle übernommen, da er seit dem 1. August 2024 die Aufgaben der COFAG durchführt. Diese Umstrukturierung führt zu intensiveren Überprüfungen sowohl bei offenen Auszahlungsvorgängen als auch bei potenziellen Rückforderungen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Hintergrund der Prüfung

Die Zielsetzung dieser Prüfungen ist es, sicherzustellen, dass alle Vorgänge korrekt abgewickelt wurden und dass unberechtigte Zahlungen identifiziert und gegebenenfalls zurückgefordert werden können. Diese gründliche Herangehensweise unterstreicht die Bedeutung einer genauen Buchführung und Dokumentation von Zuschüssen.

Behandlung von Rückzahlungen

Ausfallsbonus und Umsatzersatz

Für Rückzahlungen unterscheiden sich die buchhalterischen Vorgänge je nach Rechnungslegungsmethode:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen Rückzahlungen im Jahr der tatsächlichen Rückzahlung als Betriebsausgabe verbuchen.
  • Bilanzierer hingegen stellen Rückzahlungen als Verbindlichkeit ein, sobald der Rückforderungsbescheid ausgestellt wird.

Fixkostenzuschuss und Verlustersatz

Diese Zuschüsse führen zu einer rückwirkenden Bescheidänderung im jeweiligen betroffenen Jahr. Sobald der Nachforderungsbescheid in Rechtskraft tritt – im Regelfall ein Monat nach Ausstellung – wird der abgeänderte Bescheid von der Finanzverwaltung von Amts wegen erstellt.

Frist und Verjährung

Wesentlich für Unternehmen ist die 10-jährige Verjährungsfrist, die bis 2034 reicht. Innerhalb dieses Zeitraums können Rückforderungsfälle bearbeitet und rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Diese lange Frist erfordert von den Unternehmen eine umsichtige Planung und Verwaltung ihrer Unterlagen.

Durch die Übernahme der Prüfungen legt der Bund ein erhebliches Augenmerk auf die Verwaltung der Corona-Zuschüsse, was für Unternehmen bedeutet, dass eine gründliche Vorbereitung auf mögliche Prüfungen unerlässlich ist. Die adäquate Behandlung von Zuschüssen und potentielle Rückforderungen sollten von den Unternehmen sorgfältig verfolgt werden, um mögliche finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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