Arbeitgeber haften für USt bei betrügerischen Rechnungen durch Mitarbeiter. Strenge Kontrollen sind unerlässlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

UST-Haftung bei Betrug: Arbeitgeber in der Pflicht

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UST-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsstellung

Hintergrund des Falls

In einem bedeutsamen Fall hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein Arbeitgeber für Umsatzsteuer (UST) haften kann, die durch betrügerische Rechnungsstellung eines Mitarbeiters verursacht wurde. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Der Fall betraf eine Arbeitnehmerin einer Tankstellenbetreiberin, die fälschlicherweise Rechnungen mit einem Betrag von insgesamt 319.000 Euro UST ausstellte, was zu unrechtmäßigen Vorsteuerabzügen führte.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte klar, dass die primäre Steuerschuld zunächst beim tatsächlichen Aussteller der Rechnungen liegt. Dennoch kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Dies unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, insbesondere bei der Überwachung der Rechnungserstellung durch seine Mitarbeiter.

Fazit

Arbeitgeber sind angehalten, strenge Kontrollen bei der Ausstellung von UST-Rechnungen durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Eine Vernachlässigung dieser Kontrolle kann zu erheblichen finanziellen Haftungsrisiken führen, selbst wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von den betrügerischen Aktivitäten hatte.

Empfehlung

Um das Risiko von Haftungsansprüchen zu minimieren, sollten Unternehmen ein effektives Kontrollsystem zur Überwachung der Rechnungsstellung implementieren. Dies ist entscheidend, um die ordnungsgemäße Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten und Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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