Umsatzsteuerzinsen: Nachzahlungen und Gutschriften verzinst mit 4,53 % ab 50 EUR. Zinsen laufen ab 91 Tagen bei Gutschriften und Oktober bei Nachforderungen.

Umsatzsteuerzinsen: Verzinsung seit 2022 erklärt

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Die Einführung von Verzinsungen für Nachzahlungen und Gutschriften aus Umsatzsteuerbescheiden oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVAs) wurde 2022 gesetzlich festgelegt. Nachzahlungen und Gutschriften, die einen Betrag von 50 EUR übersteigen, unterliegen dabei einer Verzinsung von 4,53 %.

Gutschriften und Nachforderungen

Gutschriften

Bei Gutschriften beginnt die Verzinsung 91 Tage nach Einreichung dieser Gutschrift. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Einreichung maßgeblich für den Beginn der Zinsberechnung ist.

Nachforderungen

Für Nachforderungen gilt ein anderer Zeitrahmen: Hier fallen Zinsen ab Oktober des Folgejahres der Entstehung bis zur Bekanntgabe des Bescheids an. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, da es die zeitliche Planung und Liquidität beeinflussen kann.

Weitere Informationen

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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