Die Einführung von Verzinsungen für Nachzahlungen und Gutschriften aus Umsatzsteuerbescheiden oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVAs) wurde 2022 gesetzlich festgelegt. Nachzahlungen und Gutschriften, die einen Betrag von 50 EUR übersteigen, unterliegen dabei einer Verzinsung von 4,53 %.
Gutschriften und Nachforderungen
Gutschriften
Bei Gutschriften beginnt die Verzinsung 91 Tage nach Einreichung dieser Gutschrift. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Einreichung maßgeblich für den Beginn der Zinsberechnung ist.
Nachforderungen
Für Nachforderungen gilt ein anderer Zeitrahmen: Hier fallen Zinsen ab Oktober des Folgejahres der Entstehung bis zur Bekanntgabe des Bescheids an. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, da es die zeitliche Planung und Liquidität beeinflussen kann.
Weitere Informationen
Für weiterführende Informationen im Bereich der aktuellen Wirtschafts- und Steuernews wird auf spezialisierte Berichte verwiesen. Im aktuellen ECA Monat Bericht können beispielsweise weitere Details zur Thematik gefunden werden. Sollten spezifische Fragen dazu bestehen, besteht die Möglichkeit, fachliche Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.