Zum 1. Januar 2026 treten Änderungen hinsichtlich der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen und Feiertagsentgelten in Kraft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen.
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Ab Anfang 2026 können bis zu 15 Überstundenzuschläge steuerfrei ausgezahlt werden, vorausgesetzt, der Betrag übersteigt 170 Euro pro Monat nicht. Diese Anpassung folgt auf die befristete Regelung der Jahre 2024 und 2025, in denen eine Erhöhung auf 200 Euro für bis zu 18 Überstunden möglich war. Diese vorübergehende Regelung ist nun ausgelaufen. Sollte es keine weiteren Gesetzesänderungen geben, wird ab 2027 wieder die frühere Regelung von 120 Euro pro Monat für maximal 10 Überstunden gelten.
Feiertagsarbeitsentgelt
Für das Feiertagsarbeitsentgelt ermöglicht der Gesetzgeber ab 2026 eine monatliche Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 400 Euro. Vor dieser Änderung wurde das Feiertagsarbeitsentgelt unterschiedlich behandelt, doch nun wurde die Steuerfreiheit wieder gesetzlich verankert. Wichtig zu beachten ist, dass die 400-Euro-Grenze ebenfalls Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit umfasst.
Auswirkungen und Vorteile
Die neuen Regelungen führen zu einem erhöhten Nettoentgelt bei Mehrarbeit. Dies soll insbesondere Berufe in der Gastronomie und im Pflegebereich attraktiver machen, da diese Berufsgruppen häufig Mehrarbeit leisten. Zusätzlich schaffen die Regelungen Klarheit und führen zu einheitlichen Abrechnungsstandards für Überstunden und Feiertagsarbeit, was die Abrechnung dieser Zuschläge vereinfacht und standardisiert.
Insgesamt zielt diese Reform darauf ab, Arbeitnehmern mehr finanzielle Anreize zu bieten und den administrativen Aufwand für Arbeitgeber zu reduzieren.


