Wichtige Steuertermine im 2. Quartal 2025: Fristen für Intrastat, USt, Werbeabgabe und Steuererklärungen nicht verpassen. Planung mit Steuerberater empfohlen.

Steuertermine 2. Quartal 2025: Wichtige Fristen im Überblick

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Im zweiten Quartal 2025 stehen für Unternehmen und Steuerpflichtige in Österreich zahlreiche wichtige steuerliche Fristen an. Die Einhaltung dieser Termine ist entscheidend, um mögliche Strafen und Versäumnisgebühren zu vermeiden. Es folgt eine Übersicht über die relevanten Stichtage in diesem Zeitraum.

Wichtige Steuertermine im 2. Quartal 2025

April 2025

Im April beginnt das Quartal mit mehreren wichtigen Fristen:

  • Am 14.04.2025 ist die Frist für die Intrastatmeldung für den Monat März. Dies betrifft Unternehmen, die an innergemeinschaftlichen Warenbewegungen innerhalb der EU beteiligt sind.
  • Der 15.04.2025 ist ein wichtiger Stichtag für die Abgabe von mehreren Meldungen:
    • Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar müssen eingereicht werden.
    • Grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehre sind für das erste Quartal zu melden, wobei eine Fristverlängerung möglich ist.
    • Die Abgabe der Lohnabgaben für März steht ebenfalls an.
  • Bis zum 30.04.2025 müssen weitere wichtige Meldungen und Erklärungen abgegeben werden:
    • EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (nach dem OSS-Verfahren) für das erste Quartal müssen gemeldet und bezahlt werden.
    • IOSS-Umsätze für März müssen gemeldet und bezahlt werden.
    • Zusammenfassende Meldungen für März oder das erste Quartal sind einzureichen.
    • Steuererklärungen für das Jahr 2024 können in Papierform abgegeben werden.

Mai 2025

Auch im Mai sind zahlreiche Fristen zu beachten:

  • Am 15.05.2025 müssen erledigt werden:
    • Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das zweite Quartal.
    • Umsatzsteuererklärungen für März bzw. das erste Quartal.
    • Abgabe der Werbeabgabe für März.
    • Die Kammerumlage für das erste Quartal muss eingereicht werden.
    • Lohnabgaben für April sind abzugeben, ebenso wie die Intrastatmeldung für April.
  • Der 31.05.2025 ist relevant für Selbstständige, da die Sozialversicherungsbeiträge für das zweite Quartal fällig sind.

Juni 2025

Der Juni bringt weitere entscheidende Termine mit sich:

  • Bis zum 02.06.2025 müssen IOSS-Umsätze für April gemeldet und bezahlt werden, ebenso wie die Zusammenfassende Meldung für April.
  • Am 16.06.2025 endet die Frist für:
    • Die Intrastatmeldung für Mai.
    • Die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April müssen gemeldet und beglichen werden.
    • Lohnabgaben für Mai sind ebenfalls abzugeben.
  • Der 30.06.2025 ist ein weiterer wichtiger Stichtag:
    • Abgabe der Steuererklärungen für Einkommen-, Umsatz-, und Körperschaftsteuer über FinanzOnline für das Jahr 2024.
    • Ein Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus dem Jahr 2024 kann eingereicht werden.
    • IOSS-Umsätze für Mai müssen gemeldet und gezahlt werden, ebenso wie die Zusammenfassende Meldung für Mai.

Hinweis: Die rechtzeitige Einreichung und Bezahlung an diesen Terminen ist von zentraler Bedeutung, um Sanktionen zu vermeiden. Unternehmen wird dringend empfohlen, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um diese Fristen effektiv zu managen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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