Ab 2025 vereinfacht die neue Steuerreporting-Verordnung das Reporting von Kapitalerträgen wie Dividenden und Kryptowährungen in Österreich. Transparenz und Verlustausgleich inklusive.

Steuerreporting 2025: Transparenz für Kapitalvermögen

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Neue Steuerreporting-Verordnung für Kapitalvermögen in Österreich ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich die neue Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) in Kraft. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die Transparenz und steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen, einschließlich solcher aus Kryptowährungen, zu verbessern.

Verpflichtungen für Finanzinstitutionen

Finanzinstitutionen wie Banken, Broker und Kryptodienstleister werden verpflichtet, einheitliche und detaillierte Steuerreportings über die Kapitalerträge ihrer Kund:innen zu erstellen. Diese Reportings umfassen Erträge aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen und Kryptowährungen sowie Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen.

Vorteile der Verordnung

Die Steuerreporting-Verordnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Erstens wird die Transparenz im Hinblick auf die Dokumentation von Kapitalerträgen und -verlusten erhöht. Zweitens erleichtert die Verordnung den depotübergreifenden Verlustausgleich, was insbesondere für Anleger:innen mit komplexen Portfolios von Bedeutung ist. Drittens trägt die Verordnung zur Fehlervermeidung in Steuererklärungen bei.

Praktische Umsetzung

Inlandse Finanzinstitute sind angehalten, die relevanten Daten automatisch zu erfassen und auf Anfrage bereitzustellen. Für Kapitalerträge, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 % für Zinsen und 27,5 % für Dividenden/Kursgewinne endbesteuert werden, ist in der Regel keine Steuererklärung erforderlich, es sei denn, ein Verlustausgleich wird angestrebt. Für Erträge aus dem Ausland, bei denen kein KESt-Abzug erfolgt, bleibt eine manuelle Deklaration erforderlich. In diesem Fall dienen die neuen Reportings als Nachweis.

Empfehlungen

Auch in Abwesenheit eines Verlustausgleichs bieten diese Reports wertvolle Dokumentationszwecke. Bei komplexen Anlageportfolios wird die Konsultation eines Steuerberaters empfohlen, um mögliche steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Kryptowährungs-Investor:innen sollten sicherstellen, dass ihre Plattformen die neuen KESt-Vorgaben berücksichtigen.

Fazit

Die neue Verordnung verbessert erheblich das Steuerreporting und unterstützt die Gleichstellung von Krypto-Einkünften mit klassischem Kapitalvermögen. Anleger:innen sollten die neuen Möglichkeiten des Verlustausgleichs in Betracht ziehen und sich eventuell steuerlich beraten lassen, um von allen Vorteilen zu profitieren.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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