Ab 2025 ändern sich steuerliche Regelungen: Photovoltaik ohne USt-Vorteil, Versicherungssteuer für E-Autos, erhöhter Spitzensteuersatz und neue Energiekrisenbeiträge.

Steuerreform 2025: Wichtige Änderungen im Überblick

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Im Rahmen der anstehenden steuerlichen Änderungen ab dem Jahr 2025 sind zahlreiche Neuerungen zu berücksichtigen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen können. Diese Änderungen führen zu Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Besteuerung, mit dem Ziel, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und den fiskalischen Rahmen zu modernisieren.

Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen. Der bisher gültige USt-Nullsteuersatz entfällt. Für alle Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, bleibt der Nullsteuersatz noch bis zum 1. Januar 2026 bestehen. Nach diesem Stichtag unterliegen die Lieferung, der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.

Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen. Die Berechnungsgrundlagen der Steuer stützen sich auf die Motorleistung und das Eigengewicht des Fahrzeugs. Mopeds mit bis zu 4 kW bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Zudem erfolgt eine höhere Besteuerung von Plug-in-Hybriden durch eine Anpassung des Steuersatzes.

Einkommensteuer-Spitzensteuersatz

Ein relevanter Punkt für Einkommenssteuerpflichtige ist der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million Euro, der bis einschließlich 2029 bestehen bleibt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine gleichmäßige Steuerlastverteilung sicherzustellen.

Energiekrisenbeitrag

Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis zum 1. April 2030 verlängert, wobei der Beitragssatz auf 95 % ansteigt. Die Erlösobergrenze sinkt auf 90 Euro/MWh, für neue Anlagen liegt diese Grenze bei 100 Euro/MWh. Eine Verlängerung sieht ebenfalls den Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bis einschließlich 2029 vor.

Änderung der Wettgebühr

Um eine steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich zu erzielen, wurde die Wettgebühr zum 1. April 2025 auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht, gegenüber den bisherigen 2 %.

Diese steuerlichen Änderungen werden tiefgreifende Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen haben. Bei Fragen oder einem zusätzlichen Beratungsbedarf sind wir gerne bereit, Unterstützung zu leisten und detaillierte Informationen bereitzustellen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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