Bis 30. September 2024 sind Anträge zur Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen möglich. Vermeiden Sie Anspruchszinsen durch rechtzeitige Zahlungen.

Steuerfristen & Zinsen 2024: Wichtige Infos bis 30. Sept

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In der immer dynamischen Welt der Steuerpflichten ist es wichtig, die anstehenden Fristen und Regularien im Blick zu behalten. Insbesondere gilt es, wesentliche Termine bis zum 30. September 2024 und die Regelungen zu Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2024 nicht aus den Augen zu verlieren.

Steuerfristen bis zum 30. September 2024

Unternehmen und Einzelpersonen haben bis spätestens 30. September 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Jahres 2024 beim Finanzamt einzureichen. Um eine sorgfältige Bearbeitung zu gewährleisten und mögliche Nachzahlungen oder Anspruchszinsen zu vermeiden, müssen die Anträge eine schlüssige Begründung enthalten sowie eine realistische Prognoserechnung des voraussichtlichen Einkommens vorlegen.

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 beginnen die Anspruchszinsen für noch nicht veranlagte Einkommensteuer- (ESt) oder Körperschaftsteuer-Einkünfte (KSt) des Jahres 2023 zu laufen. Der aktuelle Zinssatz beträgt 5,88 %, basierend auf einem Basiszinssatz von 3,88 %.

Vermeidung von Nachforderungszinsen

Es ist möglich, Nachforderungszinsen durch rechtzeitige Anzahlung zu vermeiden, indem vor dem 1. Oktober 2024 Zahlungen geleistet werden. Zinsbelastungen entfallen zudem, wenn die Nachforderungszinsen 50 € nicht übersteigen. Wichtig zu beachten ist, dass Anspruchszinsen für maximal 48 Monate festgesetzt werden können, eine Regel, die speziell bei längeren Beschwerdeverfahren relevant ist.

Steuerliche Aspekte und Gutschriften

Aus steuerlicher Sicht sind Anspruchszinsen nicht abzugsfähig, während hingegen Gutschriftszinsen steuerfrei belassen werden. Interessant ist auch, dass (zu) hohe Vorauszahlungen keine Zinsen generieren, da Guthaben und Rückstände auf dem Abgabenkonto unverzinst bleiben.

Fazit

Das Management von Steuerfristen und -verpflichtungen erfordert präzise Planung und einen klaren Überblick über die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige darauf achten, wichtige Stichtermine einzuhalten und sich über Möglichkeiten der Zinsvermeidung zu informieren. Eine kluge und gegebenenfalls unterstützte Steuerplanung kann dazu beitragen, unnötige Zinsbelastungen zu vermeiden.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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