Die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen wurden für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben. Diese Sätze sind besonders relevant, wenn keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt und für steuerliche Zwecke, wie den Unterhaltsabsetzbetrag, herangezogen werden.
Anpassung der Regelbedarfsätze
Für das Jahr 2025 wurden die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen in verschiedenen Altersgruppen angepasst:
- Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren wurde der Satz auf 350 Euro erhöht, im Vergleich zu 340 Euro im Vorjahr.
- Für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren beträgt der neue Satz 440 Euro, zuvor waren es 430 Euro.
- Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren erhalten nun 540 Euro, gegenüber 530 Euro im Vorjahr.
- Für Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren wurde der Satz auf 670 Euro angepasst, im Gegensatz zu 660 Euro im Vorjahr.
- Für Personen im Alter von 20 Jahren oder älter liegt der neue Satz bei 770 Euro, während er zuvor 760 Euro betrug.
Unterhaltsabsetzbetrag
Die Sätze des Unterhaltsabsetzbetrags wurden für 2025 inflationsangepasst und liegen nun bei 37 Euro für das erste Kind, 55 Euro für das zweite Kind und 73 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Um diese Beträge steuerlich geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört die Vorlage einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person, die vollständige Erfüllung der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung sowie die Einhaltung der Regelbedarfsätze.
Steuerliche Geltendmachung
Die steuerliche Anwendbarkeit des Unterhaltsabsetzbetrags wurde durch Gerichtsentscheidungen klargestellt. Ein entscheidendes Urteil betont, dass die Absetzbarkeit der Unterhaltsleistungen nicht vom Zahlungsjahr, sondern vom Veranlagungsjahr abhängt, in dem die Unterhaltsleistungen geleistet werden.
Wichtiger Hinweis
Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise ordnungsgemäß erbracht werden, um steuerliche Vorteile zu sichern. Bei rückwirkenden Änderungen oder Vorauszahlungen gelten zudem besondere Regeln, die den ordnungsgemäßen Ausgleich der Zahlungen betreffen. Arbeitgeber und steuerpflichtige Personen sollten sicherstellen, dass alle Voraussetzungen sorgfältig geprüft und eingehalten werden, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.