Körperschaftsteuer-Rechner
Berechne die Körperschaftsteuer einer Kapitalgesellschaft. Der Satz beträgt seit 2024 einheitlich 23 %. Dazu Verlustvorträge, die Mindest-KöSt — die auch im Verlustjahr anfällt — und die Gesamtbelastung inklusive Ausschüttung an die Gesellschafter.
Vorträge & Anrechnungen
Körperschaftsteuer
€ 23.000,00
| Ergebnis vor Steuern | € 100.000,00 |
| Bemessungsgrundlage | € 100.000,00 |
| KöSt (23 %) | € 23.000,00 |
| Mindest-KöSt (GmbH / FlexKapG)nicht maßgeblich | € 500,00 |
| Zu zahlende Körperschaftsteuer | € 23.000,00 |
Mindest-KöSt: die Steuer, die auch ohne Gewinn anfällt
Kapitalgesellschaften zahlen unabhängig vom Ergebnis eine Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals: 500 € pro Jahr für GmbH und FlexKapG, 3.500 € für die AG.
Verloren ist das Geld nicht: Gezahlte Mindest-KöSt wird wie eine Vorauszahlung behandelt und ist zeitlich unbegrenzt auf künftige Körperschaftsteuerschulden anrechenbar, sobald Gewinne anfallen. In der Anlaufphase ist sie damit eher ein Liquiditäts- als ein Kostenthema.
Verlustvortrag und die 75-%-Grenze
Verluste einer Kapitalgesellschaft können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Verrechnet werden dürfen sie allerdings nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres.
Aus einem Gewinnjahr wird dadurch selbst bei ausreichend hohen Vorträgen nie eine Nullsteuer: Mindestens 25 % des Gewinns bleiben steuerpflichtig — und auf diesen Rest fallen 23 % KöSt an.
Die Gesamtbelastung bis zum Gesellschafter
Die KöSt ist nur die erste Stufe. Wird der versteuerte Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, kommt darauf noch die Kapitalertragsteuer von 27,5 %.
Aus 100 € Gewinn werden nach 23 % KöSt 77 € und nach 27,5 % KESt darauf rund 55,83 € beim Gesellschafter — eine Gesamtbelastung von etwa 44,2 %. Dieser Wert ist der Vergleichsmaßstab, wenn es um die Rechtsformwahl gegenüber dem Einzelunternehmen geht.
| Position | Wert |
|---|---|
| Körperschaftsteuersatz (seit 2024) | 23 % |
| Mindest-KöSt GmbH / FlexKapG | 500 € / Jahr |
| Mindest-KöSt AG | 3.500 € / Jahr |
| Verlustvortrag, Verrechnungsgrenze | 75 % der Einkünfte |
| KESt auf Ausschüttungen | 27,5 % |
Historische Sätze: 2022 noch 25 %, 2023 24 %, ab 2024 einheitlich 23 %.
| Stufe | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100,00 € |
| KöSt 23 % | − 23,00 € |
| Gewinn nach KöSt | 77,00 € |
| KESt 27,5 % auf die Ausschüttung | − 21,18 € |
| Beim Gesellschafter | 55,83 € |
Gesamtbelastung rund 44,2 % — sofern voll ausgeschüttet wird. Thesaurierte Gewinne bleiben zunächst bei 23 %.
Rechenbeispiel
GmbH mit Verlustvortrag
Eine GmbH erzielt 80.000 € Gewinn und hat 90.000 € Verlustvorträge aus den Vorjahren.
- Gewinn
- 80.000 €
- Verrechenbar (75 %)
- − 60.000 €
- Bemessungsgrundlage
- 20.000 €
- KöSt 23 %
- 4.600 €
- Verbleibender Verlustvortrag
- 30.000 €
Trotz ausreichender Vorträge fallen 4.600 € KöSt an — die 75-%-Grenze lässt 20.000 € steuerpflichtig. Die Mindest-KöSt von 500 € ist damit nicht maßgeblich.
Rechenbeispiel
GmbH im Verlustjahr
Dieselbe GmbH schreibt im Folgejahr 15.000 € Verlust.
- Ergebnis
- − 15.000 €
- KöSt auf den Gewinn
- 0 €
- Mindest-KöSt GmbH
- 500 €
- Zu zahlen
- 500 €
500 € sind fällig, werden aber gutgeschrieben: Sie sind zeitlich unbegrenzt auf künftige KöSt anrechenbar. Der Verlust erhöht zusätzlich den Verlustvortrag.
Passend dazu
- KESt-RechnerDie zweite Stufe: 27,5 % auf die Ausschüttung beim Gesellschafter.
- Umsatzsteuer-RechnerZahllast, Vorsteuer und Kleinunternehmergrenze im Tagesgeschäft.
- Steuerberater:in findenGeprüfte Kanzleien in ganz Österreich — nach Bundesland und Spezialgebiet filterbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?+
Die KöSt beträgt seit 2024 einheitlich 23 % des steuerpflichtigen Einkommens — unabhängig von der Höhe des Gewinns (2022: 25 %, 2023: 24 %).
Was ist die Mindestkörperschaftsteuer?+
Kapitalgesellschaften zahlen auch ohne Gewinn eine Mindest-KöSt: 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals. Für GmbH und FlexKapG sind das 500 € pro Jahr (ab 2024), für AG 3.500 € pro Jahr.
Ist die Mindest-KöSt endgültig verloren?+
Nein. Gezahlte Mindest-KöSt wird wie eine Vorauszahlung behandelt und ist zeitlich unbegrenzt auf künftige Körperschaftsteuerschulden anrechenbar, sobald Gewinne anfallen.
Wie funktioniert der Verlustvortrag?+
Verluste sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, dürfen aber pro Jahr nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden. Mindestens 25 % des Gewinns bleiben also steuerpflichtig, auch wenn die Vorträge höher wären.
Wie werden Gewinnausschüttungen besteuert?+
Nach der KöSt auf Ebene der Gesellschaft unterliegt die Ausschüttung an natürliche Personen zusätzlich der KESt von 27,5 %. Die Gesamtbelastung liegt damit bei rund 44 %.
Gilt der 23-%-Satz für jede Rechtsform?+
Der Satz gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften wie GmbH, AG und FlexKapG. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen hingegen der Einkommensteuer ihrer Gesellschafter.
Wann ist die GmbH steuerlich günstiger als das Einzelunternehmen?+
Grob gesagt dann, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben: thesauriert kostet der Gewinn 23 %, während der Einkommensteuertarif schon ab 36.458 € bei 40 % liegt. Wird voll ausgeschüttet, nähert sich die Gesamtbelastung mit rund 44 % dem Spitzenbereich des Tarifs an — dann entscheiden Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag und Verwaltungsaufwand.