Steuerrechner · 2026

Körperschaftsteuer-Rechner

Berechne die Körperschaftsteuer einer Kapitalgesellschaft. Der Satz beträgt seit 2024 einheitlich 23 %. Dazu Verlustvorträge, die Mindest-KöSt — die auch im Verlustjahr anfällt — und die Gesamtbelastung inklusive Ausschüttung an die Gesellschafter.

Rechtsform
Vorträge & Anrechnungen

Körperschaftsteuer

€ 23.000,00

Ergebnis vor Steuern€ 100.000,00
Bemessungsgrundlage€ 100.000,00
KöSt (23 %)€ 23.000,00
Mindest-KöSt (GmbH / FlexKapG)nicht maßgeblich€ 500,00
Zu zahlende Körperschaftsteuer€ 23.000,00

Mindest-KöSt: die Steuer, die auch ohne Gewinn anfällt

Kapitalgesellschaften zahlen unabhängig vom Ergebnis eine Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals: 500 € pro Jahr für GmbH und FlexKapG, 3.500 € für die AG.

Verloren ist das Geld nicht: Gezahlte Mindest-KöSt wird wie eine Vorauszahlung behandelt und ist zeitlich unbegrenzt auf künftige Körperschaftsteuerschulden anrechenbar, sobald Gewinne anfallen. In der Anlaufphase ist sie damit eher ein Liquiditäts- als ein Kostenthema.

Verlustvortrag und die 75-%-Grenze

Verluste einer Kapitalgesellschaft können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Verrechnet werden dürfen sie allerdings nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres.

Aus einem Gewinnjahr wird dadurch selbst bei ausreichend hohen Vorträgen nie eine Nullsteuer: Mindestens 25 % des Gewinns bleiben steuerpflichtig — und auf diesen Rest fallen 23 % KöSt an.

Die Gesamtbelastung bis zum Gesellschafter

Die KöSt ist nur die erste Stufe. Wird der versteuerte Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, kommt darauf noch die Kapitalertragsteuer von 27,5 %.

Aus 100 € Gewinn werden nach 23 % KöSt 77 € und nach 27,5 % KESt darauf rund 55,83 € beim Gesellschafter — eine Gesamtbelastung von etwa 44,2 %. Dieser Wert ist der Vergleichsmaßstab, wenn es um die Rechtsformwahl gegenüber dem Einzelunternehmen geht.

KöSt und Mindest-KöSt
PositionWert
Körperschaftsteuersatz (seit 2024)23 %
Mindest-KöSt GmbH / FlexKapG500 € / Jahr
Mindest-KöSt AG3.500 € / Jahr
Verlustvortrag, Verrechnungsgrenze75 % der Einkünfte
KESt auf Ausschüttungen27,5 %

Historische Sätze: 2022 noch 25 %, 2023 24 %, ab 2024 einheitlich 23 %.

Gesamtbelastung je 100 € Gewinn
StufeBetrag
Gewinn vor Steuern100,00 €
KöSt 23 %− 23,00 €
Gewinn nach KöSt77,00 €
KESt 27,5 % auf die Ausschüttung− 21,18 €
Beim Gesellschafter55,83 €

Gesamtbelastung rund 44,2 % — sofern voll ausgeschüttet wird. Thesaurierte Gewinne bleiben zunächst bei 23 %.

Rechenbeispiel

GmbH mit Verlustvortrag

Eine GmbH erzielt 80.000 € Gewinn und hat 90.000 € Verlustvorträge aus den Vorjahren.

Gewinn
80.000 €
Verrechenbar (75 %)
− 60.000 €
Bemessungsgrundlage
20.000 €
KöSt 23 %
4.600 €
Verbleibender Verlustvortrag
30.000 €

Trotz ausreichender Vorträge fallen 4.600 € KöSt an — die 75-%-Grenze lässt 20.000 € steuerpflichtig. Die Mindest-KöSt von 500 € ist damit nicht maßgeblich.

Rechenbeispiel

GmbH im Verlustjahr

Dieselbe GmbH schreibt im Folgejahr 15.000 € Verlust.

Ergebnis
− 15.000 €
KöSt auf den Gewinn
0 €
Mindest-KöSt GmbH
500 €
Zu zahlen
500 €

500 € sind fällig, werden aber gutgeschrieben: Sie sind zeitlich unbegrenzt auf künftige KöSt anrechenbar. Der Verlust erhöht zusätzlich den Verlustvortrag.

Passend dazu

  • KESt-RechnerDie zweite Stufe: 27,5 % auf die Ausschüttung beim Gesellschafter.
  • Umsatzsteuer-RechnerZahllast, Vorsteuer und Kleinunternehmergrenze im Tagesgeschäft.
  • Steuerberater:in findenGeprüfte Kanzleien in ganz Österreich — nach Bundesland und Spezialgebiet filterbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?+

Die KöSt beträgt seit 2024 einheitlich 23 % des steuerpflichtigen Einkommens — unabhängig von der Höhe des Gewinns (2022: 25 %, 2023: 24 %).

Was ist die Mindestkörperschaftsteuer?+

Kapitalgesellschaften zahlen auch ohne Gewinn eine Mindest-KöSt: 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals. Für GmbH und FlexKapG sind das 500 € pro Jahr (ab 2024), für AG 3.500 € pro Jahr.

Ist die Mindest-KöSt endgültig verloren?+

Nein. Gezahlte Mindest-KöSt wird wie eine Vorauszahlung behandelt und ist zeitlich unbegrenzt auf künftige Körperschaftsteuerschulden anrechenbar, sobald Gewinne anfallen.

Wie funktioniert der Verlustvortrag?+

Verluste sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, dürfen aber pro Jahr nur bis zu 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte verrechnet werden. Mindestens 25 % des Gewinns bleiben also steuerpflichtig, auch wenn die Vorträge höher wären.

Wie werden Gewinnausschüttungen besteuert?+

Nach der KöSt auf Ebene der Gesellschaft unterliegt die Ausschüttung an natürliche Personen zusätzlich der KESt von 27,5 %. Die Gesamtbelastung liegt damit bei rund 44 %.

Gilt der 23-%-Satz für jede Rechtsform?+

Der Satz gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften wie GmbH, AG und FlexKapG. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen hingegen der Einkommensteuer ihrer Gesellschafter.

Wann ist die GmbH steuerlich günstiger als das Einzelunternehmen?+

Grob gesagt dann, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben: thesauriert kostet der Gewinn 23 %, während der Einkommensteuertarif schon ab 36.458 € bei 40 % liegt. Wird voll ausgeschüttet, nähert sich die Gesamtbelastung mit rund 44 % dem Spitzenbereich des Tarifs an — dann entscheiden Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag und Verwaltungsaufwand.