Steuerrechner · 2026

KESt-Rechner

Berechne die Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne, Dividenden, Fondserträge und Zinsen. Realisierte Verluste desselben Jahres kannst du gegenrechnen, ausländische Quellensteuer anrechnen lassen.

Art des Kapitalertrags
Ausland & Regelbesteuerung

Kapitalertragsteuer

€ 275,00

Wertpapiere / Dividenden — 27,5 %Kursgewinne€ 1.000,00
Kapitalertragsteuer€ 275,00
Zu zahlende KESt€ 275,00
Netto nach KESt€ 725,00

Zwei Sätze, zwei Töpfe

Kapitalvermögen wird in Österreich nicht einheitlich besteuert. Wertpapiere, Dividenden, Fondserträge, Derivate und Kryptowährungen fallen unter den Satz von 27,5 %. Zinsen aus Geldeinlagen und Sparbüchern bei Kreditinstituten werden mit 25 % besteuert.

Die Trennung ist mehr als kosmetisch: Nur innerhalb des 27,5-%-Topfes lassen sich Gewinne und Verluste gegeneinander verrechnen. Sparzinsen bleiben außen vor — ein Kursverlust im Depot senkt die Steuer auf das Sparbuch nicht.

Verlustverrechnung — und was nicht geht

Realisierte Verluste aus Wertpapieren können mit Gewinnen und Dividenden desselben Kalenderjahres verrechnet werden; nur der verbleibende Nettobetrag wird besteuert. Bei einem Depot bei einer inländischen Bank passiert das im Regelfall automatisch über den Verlustausgleich der depotführenden Stelle.

Nicht möglich ist ein Verlustvortrag in Folgejahre: Ein Verlustüberhang verfällt zum Jahresende. Wer im Dezember auf nicht verrechneten Verlusten sitzt, sollte die Realisierung von Gewinnen zeitlich prüfen — Buchverluste ohne Realisierung zählen nicht.

Ausländische Erträge und Quellensteuer

Auf ausländischen Depots wird keine österreichische KESt einbehalten — die Erträge sind selbst in die Steuererklärung aufzunehmen und dort mit dem besonderen Satz zu erfassen.

Wurde im Quellenstaat bereits Quellensteuer einbehalten, ist diese nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar, üblicherweise bis zu 15 Prozentpunkten. Was darüber hinausgeht, ist im Quellenstaat rückzufordern.

KESt-Sätze
ErtragsartSatzVerlustverrechnung
Kursgewinne aus Wertpapieren27,5 %ja
Dividenden27,5 %ja
Fondsausschüttungen & ausschüttungsgleiche Erträge27,5 %ja
Kryptowährungen27,5 %ja
Zinsen aus Geldeinlagen und Sparbüchern25 %nein

Rechenbeispiel

Depotjahr mit Gewinnen, Dividenden und einem Verlust

Kursgewinne von 8.000 €, Dividenden von 1.200 € und ein realisierter Verlust von 3.500 € — alles im selben Kalenderjahr, inländisches Depot.

Kursgewinne
8.000 €
Dividenden
1.200 €
Realisierte Verluste
− 3.500 €
Bemessungsgrundlage
5.700 €
KESt 27,5 %
1.567,50 €
Netto nach KESt
7.632,50 €

Ohne die Verlustverrechnung wären 2.530 € KESt angefallen — der realisierte Verlust ist also rund 962 € wert. Ein bloßer Buchverlust hätte nichts gebracht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die KESt in Österreich?+

Auf Wertpapiere, Dividenden, Fondserträge und Krypto-Gewinne beträgt die Kapitalertragsteuer 27,5 %. Auf Zinsen aus Geldeinlagen und Sparbüchern bei Banken sind es 25 %.

Was bedeutet Verlustverrechnung?+

Realisierte Verluste aus Wertpapieren können mit Gewinnen und Dividenden desselben Kalenderjahres gegengerechnet werden. Nur der verbleibende Nettogewinn wird mit 27,5 % besteuert. Sparzinsen sind davon ausgenommen.

Kann ich Verluste ins nächste Jahr mitnehmen?+

Nein. Bei Kapitalvermögen gibt es keinen Verlustvortrag — ein Verlustüberhang verfällt zum Jahresende. Verrechnet werden kann nur innerhalb desselben Kalenderjahres, und nur mit tatsächlich realisierten Positionen.

Ist die KESt eine Endbesteuerung?+

Ja. Bei inländischen depotführenden Stellen wird die KESt automatisch einbehalten und abgeführt; die Steuerpflicht ist damit in der Regel endgültig abgegolten. Eine Veranlagung kann bei niedrigem Einkommen dennoch vorteilhaft sein.

Wann lohnt sich die Regelbesteuerungsoption?+

Wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 27,5 % liegt — also bei niedrigem Gesamteinkommen. Die Option gilt für sämtliche Kapitalerträge des Jahres einheitlich, die einbehaltene KESt wird auf die Einkommensteuer angerechnet und ein Überhang gutgeschrieben.

Gilt die KESt auch für Krypto-Gewinne?+

Seit der Reform werden Einkünfte aus Kryptowährungen wie Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Dieser Rechner verwendet dafür die Kategorie „Wertpapiere“.

Werden ausländische Erträge anders behandelt?+

Erträge auf ausländischen Depots unterliegen demselben Satz, müssen aber in der Steuererklärung selbst angegeben werden, da keine automatische KESt einbehalten wird. Doppelbesteuerungsabkommen erlauben die Anrechnung ausländischer Quellensteuer, üblicherweise bis zu 15 Prozentpunkten.