Die Möglichkeit, Pflegeheimkosten steuerlich abzusetzen, bietet eine bedeutende finanzielle Entlastung für viele Betroffene. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten, um die steuerliche Begünstigung optimal auszunutzen.
Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung
Pflegeheimkosten, die für Unterbringung und Verpflegung anfallen, sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass diese Ausgaben ohne Selbstbehalt abgesetzt werden können, sofern ein entsprechender Pflegebedarf nachgewiesen wird. Jedoch wird der abzugsfähige Betrag reduziert, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld, das im Jahreslohnzettel ausgewiesen ist, vermindert die absetzbare außergewöhnliche Belastung entsprechend.
Haushaltsersparnis
Da ein Heimbewohner nicht mehr zu Hause verpflegt wird, kommt es zu einer Ersparnis bei den Haushaltskosten. Diese ersparten Kosten werden mit einem Pauschalbetrag von 156,96 Euro pro Monat (5,23 Euro pro Tag) abgezogen.
Kostenübernahme durch Angehörige
Angehörige haben die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen, sofern die zu pflegende Person nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt. In diesem Fall muss jedoch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt berücksichtigt werden, was das steuerliche Abzugsvolumen beeinflusst.
Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge
Pflegekosten können dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn sie aus Verkaufserlösen oder durch Vermögensübertragungen gedeckt werden. Zudem führen Zahlungen aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das erhaltene Pflegegeld zu einer weiteren Reduzierung des absetzbaren Betrags. Es ist zu beachten, dass der Behinderungsfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten absetzbar ist.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine deutliche Entlastung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen darstellen. Um jedoch die Vorteile dieser Entlastung voll auszuschöpfen, sollten wichtige Aspekte wie der Abzug für Haushaltsersparnis und die Berücksichtigung von Pflegegeld nicht außer Acht gelassen werden. Zudem müssen Angehörige, die Pflegekosten übernehmen, den einkommensabhängigen Selbstbehalt korrekt berücksichtigen, um die steuerlichen Begünstigungen optimal zu nutzen.