Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Pflegegeld und Haushaltsersparnis reduzieren den absetzbaren Betrag.

Pflegeheimkosten absetzen: Steuerliche Anleitung 2023

Teilen

Die Möglichkeit, Pflegeheimkosten steuerlich abzusetzen, bietet eine bedeutende finanzielle Entlastung für viele Betroffene. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten, um die steuerliche Begünstigung optimal auszunutzen.

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Pflegeheimkosten, die für Unterbringung und Verpflegung anfallen, sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass diese Ausgaben ohne Selbstbehalt abgesetzt werden können, sofern ein entsprechender Pflegebedarf nachgewiesen wird. Jedoch wird der abzugsfähige Betrag reduziert, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld, das im Jahreslohnzettel ausgewiesen ist, vermindert die absetzbare außergewöhnliche Belastung entsprechend.

Haushaltsersparnis

Da ein Heimbewohner nicht mehr zu Hause verpflegt wird, kommt es zu einer Ersparnis bei den Haushaltskosten. Diese ersparten Kosten werden mit einem Pauschalbetrag von 156,96 Euro pro Monat (5,23 Euro pro Tag) abgezogen.

Kostenübernahme durch Angehörige

Angehörige haben die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen, sofern die zu pflegende Person nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt. In diesem Fall muss jedoch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt berücksichtigt werden, was das steuerliche Abzugsvolumen beeinflusst.

Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge

Pflegekosten können dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn sie aus Verkaufserlösen oder durch Vermögensübertragungen gedeckt werden. Zudem führen Zahlungen aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das erhaltene Pflegegeld zu einer weiteren Reduzierung des absetzbaren Betrags. Es ist zu beachten, dass der Behinderungsfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten absetzbar ist.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine deutliche Entlastung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen darstellen. Um jedoch die Vorteile dieser Entlastung voll auszuschöpfen, sollten wichtige Aspekte wie der Abzug für Haushaltsersparnis und die Berücksichtigung von Pflegegeld nicht außer Acht gelassen werden. Zudem müssen Angehörige, die Pflegekosten übernehmen, den einkommensabhängigen Selbstbehalt korrekt berücksichtigen, um die steuerlichen Begünstigungen optimal zu nutzen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Neueste Artikel

Partner werden

Buchung – Wir freuen uns außerordentlich Sie als Partner im Steuerportal begrüßen zu dürfen. Nach abgeschlossener Buchung, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden.

Firmenadresse
Partner Paket