Geteilte Kinderbetreuung wird belohnt: 1.000 Euro Partnerschaftsbonus bei gleicher Betreuung. Voraussetzungen und einfache Antragstellung erklärt.

Partnerschaftsbonus: 1.000€ für geteilte Kinderbetreuung

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Der Partnerschaftsbonus bietet eine finanzielle Anerkennung für Eltern, die die Kinderbetreuung aufteilen und stellt somit einen Anreiz für eine ausgewogene Kinderbetreuung dar.

Höhe und Auszahlung

Der Gesamtbetrag des Partnerschaftsbonus beläuft sich auf 1.000 Euro, wobei jedem Elternteil 500 Euro zustehen. Diese Summe wird einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit ausgeschüttet, um als Unterstützung für die gemeinsame Betreuung zu dienen.

Voraussetzungen

Um den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen die Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in annähernd gleichen Teilen beziehen. Hierbei ist ein Verhältnis von 50:50 bis 60:40 über mindestens 124 Tage je Elternteil erforderlich. Entscheidend ist, dass es keine Rolle spielt, ob pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gewährt wurde. Diese Bedingung sorgt dafür, dass alle Betreuungsmodellen gleich behandelt werden.

Antragstellung

Für den Erhalt des Partnerschaftsbonus ist es notwendig, dass jeder Elternteil einen separaten Antrag stellt. Dieser kann einfach online mit der ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Der Antrag ist entweder zeitgleich mit dem Kinderbetreuungsgeld oder bis spätestens 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer einzureichen. Diese Frist bietet ausreichend Zeit, die notwendigen Anträge zu bearbeiten.

Insgesamt stellt der Partnerschaftsbonus eine wertvolle Möglichkeit dar, die geteilte Verantwortung in der Kinderbetreuung finanziell zu würdigen und ist eine unterstützende Maßnahme für Familien, die eine gleichwertige Aufteilung der Betreuungsaufgaben anstreben.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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