Die bevorstehenden Gesetzesänderungen für freie Dienstnehmer, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, beinhalten bedeutende Anpassungen, die sowohl bestehende als auch neue Dienstverhältnisse betreffen werden. Diese Änderungen erfolgen durch eine Novelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und sind speziell auf arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer ausgerichtet. Diese müssen ihre Arbeitsleistung persönlich erbringen und dürfen keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel nutzen.
Gesetzliche Änderungen und Geltungsbereich
Kündigungsfristen und Vertragsregelungen
Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die Einführung gesetzlich geregelter Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse. Für diese Verhältnisse gilt in den ersten beiden Dienstjahren eine vierwöchige Kündigungsfrist, während ab dem dritten Dienstjahr eine sechswöchige Kündigungsfrist Anwendung findet. Zudem können freie Dienstverhältnisse künftig nur zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Der erste Monat eines freien Dienstverhältnisses gilt als Probemonat, in dem das Vertragsverhältnis jederzeit beendet werden kann.
Erweiterung der Kollektivverträge
Ab 2026 erhalten arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer die Möglichkeit, in bestehende Kollektivverträge einbezogen zu werden. Außerdem besteht die Option, eigene Kollektivverträge für diese Gruppe abzuschließen, wenngleich dies nicht verpflichtend ist.
Dienstzettelpflicht
Eine weitere Neuerung ist die verpflichtende Angabe der kollektiven Regelungen auf Dienstzetteln ab 2026. Arbeitgeber müssen deutlich machen, welche kollektivrechtlichen Bestimmungen, wie etwa Kollektivverträge oder Satzungen, auf das jeweilige Dienstverhältnis Anwendung finden. Diese Informationen müssen auch am Betriebsstandort zur Einsicht bereitgestellt werden.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Angesichts dieser umfangreichen Änderungen wird Arbeitgebern empfohlen, bestehende freie Dienstverhältnisse zeitnah zu überprüfen und den neuen Anforderungen entsprechend anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Regelungen ist eine fundierte Unterstützung bei Fragen zur Personalverrechnung und Anpassung der Verträge ratsam. Eine frühzeitige Vorbereitung wird dazu beitragen, den Übergang reibungslos zu gestalten und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.


