KMU müssen bald zu ESG-Themen berichten. Unternehmen sollten interne Prozesse prüfen und sich auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten.

Neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für KMU: Wichtige Änderungen

Teilen

Neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuelle Situation

Derzeit sind nur große Kapitalgesellschaften gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese Berichte beinhalten umfassende Informationen zu Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Unternehmensverfassung.

Erweiterung der Berichtspflicht

In Kürze wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitern. Auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zukünftig dieser Pflicht unterliegen. Diese Erweiterung der Berichtspflichten zielt darauf ab, Transparenz und Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft zu erhöhen.

Details zu den neuen Regelungen

KMU müssen künftig umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in ihre Berichterstattung aufnehmen. Diese neuen Regelungen sollen helfen, die Nachhaltigkeitsinitiativen der Unternehmen transparenter zu machen und die Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, was ihre Umweltauswirkungen und sozialen Verantwortungen betrifft.

Relevanz für KMU

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich nun intensiv auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten müssen. Eine gründliche Überprüfung der bestehenden internen Prozesse und der Datenverarbeitungssysteme ist zwingend notwendig, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt sowohl die Erhebung von ESG-Daten als auch deren Verarbeitung und Berichterstattung ein.

Unterstützung und Beratung

Um die neuen Berichtspflichten effizient und gesetzeskonform umzusetzen, können Unternehmen auf professionelle Beratung zurückgreifen. Experten können helfen, die internen Abläufe anzupassen und sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf KMU stellt eine bedeutende Veränderung dar, die eine rechtzeitige Vorbereitung und Anpassung interner Prozesse erfordert. Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die neuen Regelungen zu implementieren und sich für die kommenden Anforderungen zu rüsten.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Neueste Artikel

Partner werden

Buchung – Wir freuen uns außerordentlich Sie als Partner im Steuerportal begrüßen zu dürfen. Nach abgeschlossener Buchung, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden.

Firmenadresse
Partner Paket