Arbeitgeber können 2024 bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszahlen. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen und Regelungen der Mitarbeiterprämie 2024.

Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfreie 3.000 Euro sichern

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2024 bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023 ist die Regelung für die Mitarbeiterprämie 2024 jedoch deutlich komplexer.

 

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Eine zentrale Voraussetzung für die abgabenfreie Auszahlung ist, dass die Prämie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in der lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist. Beispiele für bestehende Regelungen sind der KV Spedition und Logistik, der eine Prämie von 700 Euro erlaubt, und der KV Telekom-Unternehmen, der Prämien bis zu 1.500 Euro vorsieht.

 

Auszahlungsszenarien

Alle Arbeitnehmer müssen theoretisch die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung nach Arbeitszeit, wie Unterschiede in der Prämienhöhe für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, ist jedoch zulässig.

 

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf den Maximalbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung dieser Grenze werden Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag fällig.

 

Bedingungen der Auszahlung

Die Mitarbeiterprämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind ausdrücklich nicht erlaubt. Darüber hinaus muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, was eine entsprechende Information der Lohnverrechnung erforderlich macht.

 

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Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Bei der Umsetzung dieser Regelungen kann fachkundige Unterstützung in Anspruch genommen werden, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

 

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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