Mit der Einführung des Klimabonus 2024 müssen Spitzenverdiener in Österreich zukünftig diesen Bonus versteuern. Ab einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro wird der Klimabonus steuerpflichtig, und die Versteuerung erfolgt automatisch im Rahmen der steuerlichen Veranlagung.
Allgemeine Informationen zum Klimabonus
Der Klimabonus wird an alle Personen ausgezahlt, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate in Österreich haben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Alter. Im Jahr 2024 variiert der Klimabonus je nach Wohnsitz zwischen 145 und 290 Euro, wobei Kinder bis 18 Jahre die Hälfte des Betrags erhalten.
Regelungen für Spitzenverdiener
Für Personen mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 66.612 Euro, was etwa einem Monatsbruttogehalt von 6.600 Euro entspricht, wird der Klimabonus steuerpflichtig. Der Bonus wird als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet. Bei einem Grenzsteuersatz von 48 Prozent bleibt von dem Bonus letztlich nur etwa die Hälfte übrig.
Technische Umsetzung und Folgen
Die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils erfolgt durch die Übermittlung relevanter Daten an das Finanzministerium. Dadurch wird die steuerliche Veranlagung überprüft. Es besteht die Möglichkeit, dass bei der Veranlagung eine Steuernachzahlung erforderlich wird, insbesondere dann, wenn keine Steuerabsetzposten geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.klimabonus.gv.at.