Einheitliche Standards ab 28.05.2024 für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Transparenz in der Finanzberichterstattung.

Finanzinstrumente: Neue Klassifikations- und Bewertungsregeln 2024

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Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

28.05.2024 | Steuer-News

Die neue Regelung zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zielt darauf ab, einheitliche Standards zu schaffen, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Kategorien

Finanzinstrumente werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • Zu Fortführungszwecken gehalten:

    • Diese Finanzinstrumente werden bis zur Fälligkeit gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
    • Beispiel: Unternehmensanleihen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden.
  • Zu Handelszwecken gehalten:

    • Diese Instrumente sind für den kurzfristigen Handel bestimmt und werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet.
    • Beispiel: Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.
  • Zur Veräußerung verfügbar:

  • Finanzinstrumente in dieser Kategorie werden weder zu Fortführungs- noch zu Handelszwecken gehalten und ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

  • Beispiel: Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.

Bewertungskriterien

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:

    • Die Berechnung erfolgt auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Tilgungen und Wertminderungen.
  • Beizulegender Zeitwert (Fair Value):

    • Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Stichtag, wobei Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden.

Anforderungen an die Bilanzierung

Primärbewertungen

  • Erstbewertung:
    • Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
    • Transaktionskosten werden berücksichtigt, sofern die Finanzinstrumente nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Folgebewertungen

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:

    • Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst, um Wertminderungen oder -steigerungen zu berücksichtigen.
  • Beizulegender Zeitwert:

    • Der Fair Value wird periodisch angepasst, um aktuelle Marktbedingungen zu reflektieren.

Offenlegungspflichten

Unternehmen müssen umfangreiche Angaben im Anhang des Jahresabschlusses machen, die folgende Informationen umfassen:

  • Klassifikation und Bewertungsmethoden:

    • Detaillierte Beschreibung der angewendeten Bewertungsmethoden und Klassifikation.
  • Risiken und Unsicherheiten:

    • Ausführliche Angaben zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken sind erforderlich.

Fazit

Die einheitlichen Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten fördern die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass alle Anforderungen korrekt umgesetzt werden, um eine präzise Bilanzierung und Bewertung zu gewährleisten. Es ist zu beachten, dass laufende gesetzliche Anpassungen mögliche Änderungen nach sich ziehen können.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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