Ab 2025 erhöhte Kilometergeld-Sätze: Autos, Motorräder, Fahrräder und E-Bikes profitieren. Alle Details zur Berechnung und Auswirkungen für Nutzergruppen.

Kilometergeld 2025: Erhöhte Sätze für alle Verkehrsmittel

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Die bevorstehenden Änderungen in der Kilometergeldverordnung ab 2025 bringen wichtige Anpassungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige, die beruflich oder betrieblich ein Privatfahrzeug nutzen. Diese Modifikationen verbessern die Transparenz und Präzision bei der Erstattung von Fahrtkosten.

Bedeutung und Berechnung des Kilometergelds

Das Kilometergeld dient als Pauschale zur Abdeckung von Ausgaben, die bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken entstehen, einschließlich Treibstoff, Versicherung, Abschreibung und Reparaturen. Diese Pauschale wird pro gefahrenem Kilometer berechnet und ersetzt somit die detaillierte Erfassung einzelner Kosten.

Neue Kilometergeld-Sätze ab 1. Januar 2025

Mit der neuen Verordnung werden die Kilometergeld-Sätze erheblich angepasst:

  • Autos: Der Satz wird von 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer angehoben, wobei die Jahresobergrenze bei 30.000 km unverändert bleibt.

  • Mitfahrer: Hier erhöht sich der Satz von 0,05 € auf 0,15 €.

  • Motorräder: Auch hier steigt der Satz von 0,24 € auf 0,50 € pro Kilometer, mit einer unveränderten Jahresobergrenze von 30.000 km.

  • Fahrräder und E-Bikes: Der Satz wird von 0,38 € auf 0,50 € pro Kilometer angehoben. Die Jahresobergrenze wird auf 3.000 km erhöht, im Vergleich zu 1.500 km bis 2024.

Auswirkungen für verschiedene Nutzergruppen

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug für berufliche Zwecke einsetzen, haben Anspruch auf Fahrtkostenersatz gemäß den Bestimmungen ihres Kollektivvertrags. Die neuen Kilometergeld-Höchstsätze können als Differenzwerbungskosten geltend gemacht werden.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Erstattung der Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter die neuen Kilometergeld-Sätze zu beachten. Diese stellen die maximal steuerlich anerkannten Betriebsausgaben dar.

Selbstständige

Selbstständige können die Kilometergelder als Betriebsausgaben deklarieren, solange das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt wird. Eine gleichzeitige Abschreibung des Fahrzeugs ist nicht möglich.

Nachweispflicht

Für die steuerliche Anerkennung von Kilometergeldern ist der Nachweis durch ein manipulationssicheres Fahrtenbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen notwendig. Diese müssen den Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt sowie den Kilometerstand enthalten.

Fazit

Die neue Verordnung zur Kilometergeldberechnung ab 2025 vereinfacht und verbessert die steuerliche Abrechnung für beruflich bedingte Fahrten erheblich. Diese Anpassungen ermöglichen eine transparentere und effizientere Kostenerstattung für alle Beteiligten.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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