Erfahren Sie die Unterschiede zwischen Investitionsfreibetrag und Investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag 2024 und optimieren Sie Ihre steuerlichen Absetzbeträge.

Investitionsfreibetrag 2024: Unterschiede & Vorteile nutzen

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Für das Jahr 2024 stehen Unternehmern und Investoren interessante steuerliche Möglichkeiten zur Verfügung: der Investitionsfreibetrag (IFB) und der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB). Diese Freibeträge bieten signifikante Anreize, um Investitionen zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Wesentliche Unterschiede zwischen IFB und inv. GFB

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der Investitionsfreibetrag kann sowohl von Einzelunternehmern als auch von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (wie GmbHs) genutzt werden. Der Freibetrag beträgt 10% des investierten Betrags und kann auf 15% erhöht werden, wenn es sich um ökologische Investitionen handelt. Die maximalen Freibeträge liegen bei 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro für ökologische Investitionen. Förderbar sind neue, abnutzbare Anlagegüter, die mindestens vier Jahre im Inland genutzt werden, wobei unkörperliche Wirtschaftsgüter förderbar sind, Gebäudeinvestitionen jedoch ausgeschlossen bleiben. Bemerkenswert ist, dass der IFB auch bei einem Verlust geltend gemacht werden kann.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Im Gegensatz dazu steht der inv. GFB natürlichen Personen und Mitunternehmern zur Verfügung, jedoch nicht GmbHs. Der Prozentsatz beginnt bei 13% und degressiert auf 4,5%. Der maximale Freibetrag ist auf 46.400 Euro begrenzt. Zu den förderbaren Investitionen zählen Gebäude und bestimmte Wertpapiere gemäß § 14. Wichtig zu beachten ist, dass bei Verlust der inv. GFB nicht in Anspruch genommen werden kann.

Wahlrecht und strategische Überlegungen

Unternehmer müssen sich entscheiden, ob sie für ein Wirtschaftsgut den IFB oder den inv. GFB in Anspruch nehmen wollen. Der Grundfreibetrag des GFB kann bis zu einem Jahresgewinn von 33.000 Euro auch ohne konkrete Investitionen genutzt werden und beträgt 15% bis maximal 4.950 Euro. Dies bietet eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei der Planung der steuerlichen Optimierung.

Optimierung des steuerlichen Absetzbetrags

Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sollten den IFB bevorzugt für Investitionen nutzen, wenn ein Gewinn über 33.000 Euro erwartet wird. Sachgüter, besonders im Bereich der ökologischen Investitionen, sind hierbei von besonderem Interesse. Ökologische Investitionen wie Elektrofahrzeuge, Fahrräder und Photovoltaikanlagen qualifizieren sich für den erhöhten Öko-IFB. Zudem gibt es zusätzliche Förderungen durch Institutionen wie die Kommunalkredit oder durch Gesetze wie das Umweltförderungsgesetz.

Einschränkungen und spezifische Bedingungen

Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ausschließlich den IFB geltend machen, während Vermietern keiner der beiden Freibeträge zur Verfügung steht. Für die Geltendmachung dieser Freibeträge müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Inanspruchnahme übergeben worden sein und bei Wertpapieren muss der Besitz bis zum 31.12. im Depot bestätigt sein.

Für weiterführende Informationen bieten das Unternehmensserviceportal umfassende Details zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Investitionsfreibetrags und des Gewinnfreibetrags. Unternehmer sollten die Chancen, die diese Freibeträge bieten, genau prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmöglichen Entscheidungen für ihr Unternehmen zu treffen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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