Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 bringt bedeutende Anpassungen im österreichischen Einkommensteuerrecht mit sich. Diese zielen darauf ab, die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern und den Steuerzahlern gewisse Erleichterungen zu bieten.
Allgemeine Anpassung der Tarifstufen
Für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 wurde eine Inflationsrate von 2,6 % verzeichnet. Um die kalte Progression abzufedern, werden die Tarifstufen ab dem 1. Januar 2026 um 1,733 % angepasst. Dies hat zur Folge, dass sich die neuen Einkommensteuertarifstufen wie folgt gestalten:
- Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
- Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
- Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
- Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
- Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
- Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
- Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz
Erhöhung der Absetzbeträge
Neben der Anpassung der Tarifstufen gibt es auch Erhöhungen bei den Absetzbeträgen, die eine direkte positive Wirkung auf das verfügbare Einkommen haben:
- Der Verkehrsabsetzbetrag wird von € 487 auf € 496 erhöht.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790 auf € 804.
- Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002 auf € 1.020 angehoben.
Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen
Weiterhin bleibt der Umstand bestehen, dass Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962 de facto steuerfrei bleiben.
Empfehlung
Diese Anpassungen treten automatisch mit Beginn des Jahres 2026 in Kraft und sollten in zukünftige Steuerplanungen integriert werden. Steuerzahler und deren Berater sollten diese Änderungen berücksichtigen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und eine effiziente Steuerplanung sicherzustellen.


