Ab 2026 steigen die Tarifstufen zur Inflationsanpassung um 1,733 %. Neue Steuerstufen und erhöhte Absetzbeträge im Überblick.

Inflationsanpassung 2026: Neue Steuertarife und Absetzbeträge

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Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 bringt bedeutende Anpassungen im österreichischen Einkommensteuerrecht mit sich. Diese zielen darauf ab, die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern und den Steuerzahlern gewisse Erleichterungen zu bieten.

Allgemeine Anpassung der Tarifstufen

Für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 wurde eine Inflationsrate von 2,6 % verzeichnet. Um die kalte Progression abzufedern, werden die Tarifstufen ab dem 1. Januar 2026 um 1,733 % angepasst. Dies hat zur Folge, dass sich die neuen Einkommensteuertarifstufen wie folgt gestalten:

  • Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
  • Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
  • Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
  • Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
  • Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
  • Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
  • Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz

Erhöhung der Absetzbeträge

Neben der Anpassung der Tarifstufen gibt es auch Erhöhungen bei den Absetzbeträgen, die eine direkte positive Wirkung auf das verfügbare Einkommen haben:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag wird von € 487 auf € 496 erhöht.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790 auf € 804.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002 auf € 1.020 angehoben.

Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen

Weiterhin bleibt der Umstand bestehen, dass Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962 de facto steuerfrei bleiben.

Empfehlung

Diese Anpassungen treten automatisch mit Beginn des Jahres 2026 in Kraft und sollten in zukünftige Steuerplanungen integriert werden. Steuerzahler und deren Berater sollten diese Änderungen berücksichtigen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und eine effiziente Steuerplanung sicherzustellen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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