Ab 9. Oktober 2025 führt der IBAN-Namensabgleich bei SEPA-Überweisungen zu mehr Sicherheit. Erfahren Sie alles über "Match"-Resultate und Echtzeitüberweisungen.

IBAN-Namensabgleich 2025: Sicherheit für SEPA-Zahlungen

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Um die Sicherheit der SEPA-Überweisungen innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, wird ab dem 9. Oktober 2025 ein IBAN-Namensabgleich eingeführt. Mit diesem neuen Prozess vergleichen EU-Banken automatisch die IBAN mit dem Namen des Überweisungsempfängers, um Fehlinformationen frühzeitig zu erkennen und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Einführung des IBAN-Namensabgleichs

Bei der automatischen Überprüfung des IBAN gegen den Überweisungsempfänger können drei verschiedene Ergebnisse erzielt werden:

  • Rot („No Match“)

    • Wenn kein übereinstimmender Name gefunden wird, riskieren Kunden bei Fehlüberweisungen Haftung und sollten ihre Daten überprüfen.
  • Gelb („Close Match“)

    • Nahe Übereinstimmungen werden erkannt, wobei die Empfehlung besteht, den korrekten Namen zu überprüfen und zu übernehmen.
  • Grün („Match“)

    • Eine vollständige Übereinstimmung bestätigt die Richtigkeit der Daten, sodass die Überweisung problemlos durchgeführt werden kann.

Empfehlungen für Unternehmer

Um den Abgleichsprozess zu erleichtern und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden, sollten Unternehmer einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen:

  • Exakte und wortgleiche Angabe der Kontobezeichnung auf Rechnungen sicherstellen.
  • Verwendung eines QR-Codes, der die korrekte Kontobezeichnung enthält, um den Abgleich zu erleichtern.
  • Falls der Handelsname vom offiziellen Firmennamen abweicht, ist es ratsam, bei der Bank einen alternativen „Alias“-Namen zu hinterlegen.
  • Wichtiger Hinweis: Es wird davon abgeraten, Überweisungen am 9. Oktober auszuführen, da an diesem Tag Wartungsarbeiten angekündigt wurden.

Einführung der Echtzeitüberweisungen

Gleichzeitig mit dem Namensabgleich wird im Euro-Raum die Möglichkeit von Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Kosten eingeführt, ebenfalls ab dem 9. Oktober 2025. Diese neue Dienstleistung bietet mehrere Vorteile:

  • Vorteile

    • Besonders nützlich für Fälle, die enge Zahlungsfristen oder sofortige Zahlungen erfordern, wie beispielsweise bei Privatverkäufen.
  • Verbraucherschutz

    • Der Verbraucherschutz rät zur Vorsicht bei der Standardnutzung von Echtzeitüberweisungen. Da bei diesen kein Spielraum für Korrekturen besteht und der Betrag sofort abgebucht wird, sollten sie nur in geeigneten Situationen genutzt werden.

Diese Maßnahmen sollen den Zahlungsverkehr sicherer und effizienter gestalten und gleichzeitig Fehlerquoten und daraus resultierende Haftungsfälle reduzieren.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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