Förderung 2024 für Handwerkerleistungen: 20% Kostenerstattung bei mindestens 250 Euro, Maximalförderung 10.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.

Handwerkerbonus 2024: 20% Förderung für Renovierungsarbeiten

Teilen

Die Einführung des Handwerkerbonus 2024 fördert Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung von privat genutztem Wohnraum in Österreich. Nur Arbeitsleistungen sind förderfähig, während Material- und Fahrkosten ausgeschlossen sind.

Eckpunkte der Förderung

Förderbetrag und Voraussetzungen

Der Handwerkerbonus übernimmt 20 % der förderbaren Kosten, solange diese je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für das Jahr 2024 liegt die Förderhöchstgrenze bei 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Im Jahr 2025 sinkt die Förderhöchstgrenze auf 7.500 Euro (ohne Umsatzsteuer) pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Nur eine natürliche Person mit Wohnsitz in Österreich kann als Förderungswerber auftreten. Pro Kalenderjahr kann nur ein Förderantrag gestellt werden, wobei dieser unter Umständen mehrere Rechnungen umfassen kann.

Steuerliche Bestimmungen

Wird die Förderung in Anspruch genommen, können die entsprechenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Zudem darf die geförderte Arbeitsleistung keine weiteren Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder Förderungen erhalten.

Leistungserbringer

Das beauftragte Unternehmen muss einen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben und muss über die notwendige Gewerbeberechtigung verfügen.

Fristen und Rechnungslegung

Die Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Es ist erforderlich, eine Schlussrechnung einzureichen, die die reinen Arbeitskosten gesondert ausweist. Die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters erfolgen, um die Förderung zu erhalten.

Antragstellung und zusätzliche Informationen

Der Handwerkerbonus kann ab dem 15. Juli 2024 auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Auf dieser Website sind auch weitere Informationen und eine umfassende FAQ verfügbar.

Fazit

Um von der abgabenfreien Förderung zu profitieren, müssen alle Bedingungen und Regularien genauestens beachtet und eingehalten werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig alle nötigen Informationen und Dokumentationen vorzubereiten und einzureichen.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Neueste Artikel

Partner werden

Buchung – Wir freuen uns außerordentlich Sie als Partner im Steuerportal begrüßen zu dürfen. Nach abgeschlossener Buchung, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden.

Firmenadresse
Partner Paket