Das AbgÄG 2024 bringt Änderungen bei der Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste und Wahlfreiheit bei Verlusten ausländischer Mitglieder.

AbgÄG 2024: Änderungen in der Gruppenbesteuerung erklärt

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Änderungen bei der Gruppenbesteuerung durch das AbgÄG 2024

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) treten bedeutende Neuerungen in der Gruppenbesteuerung in Kraft, die sowohl in- als auch ausländische Komponenten betreffen und die Flexibilität bei der Handhabung von Verlustzurechnungen erweitern.

Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste

Unter den neuen Regelungen wird ein Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers aus Zeiten vor der Gruppenbildung eingeführt. Verluste, die aus Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten auf Beteiligungen stammen und von früheren Gruppenmitgliedschaften herrühren, können nicht länger verrechnet werden. Diese Maßnahme dient insbesondere dazu, die doppelte Verlustverwertung zu verhindern, was bei Gruppenerweiterungen von Bedeutung ist.

Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder

Eine weitere wichtige Änderung betrifft ausländische Gruppenmitglieder: Ab 2024 besteht die freiwillige Option, Verluste ausländischer Gruppenmitglieder nicht zuzurechnen. Dieses neue Wahlrecht bedeutet, dass die bisherige Pflicht zur Berücksichtigung dieser Verluste entfällt. Unternehmen können so flexibler agieren und ihr Gruppenergebnis mit Bedacht beeinflussen, was auch Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung haben kann.

Gruppenantrag über FinanzOnline

Im Zuge der Digitalisierung wird die Abwicklung von Gruppenanträgen vereinfacht. Anträge können nun elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Diese müssen dabei mit elektronischer Signatur versehen und hochgeladen werden. Obgleich die vollständige technische Umsetzung erst für 2025 geplant ist, können Anträge bis dahin temporär als "sonstige Anbringen" hochgeladen werden.

Wichtige Punkte

Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Anträge, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden, den neuen Regelungen unterliegen. Unternehmen erhalten jährlich die Möglichkeit, neu zu entscheiden, ob sie Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbeziehen möchten. Hinsichtlich der technischen Bearbeitung des Gruppenantrags in FinanzOnline sind die zukünftigen Entwicklungen zu beobachten.

Diese Änderungen stellen einen signifikanten Fortschritt für die Gruppenbesteuerung dar und bieten Unternehmen erweiterte Möglichkeiten zur strategischen Steuerplanung.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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