Erfahren Sie über Haftungsrisiken und Sorgfaltspflichten für Geschäftsführer in turbulenten Zeiten. Schützen Sie Ihr Unternehmen und sich selbst.

Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken in Krisenzeiten

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In herausfordernden Zeiten sind die Pflichten von Geschäftsführern besonders umfangreich und verlangen äußerste Sorgfalt, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Innerhalb einer GmbH sind Geschäftsführer nicht automatisch für sämtliche Verbindlichkeiten haftbar. Dennoch steigt das Risiko erheblich an, wenn gesetzlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Ein zentraler Aspekt hierbei ist der Gläubigerschutz, der durch spezifische Sorgfaltspflichten gewährleistet wird.

Wichtige Sorgfaltspflichten

Zu den essenziellen Pflichten zählt die Analyse der Geschäftsentwicklung, die eine pünktliche und aussagekräftige Buchhaltung erfordert. Ein weiterer kritischer Punkt ist die rechtzeitige Erstellung von Jahresabschlüssen, die festlegen, ob das Unternehmen auf einer Going-Concern-Basis oder zu Liquidationswerten bilanziert wird. Die Zukunftsplanung muss kontinuierlich mittels Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplan für mindestens ein Jahr dokumentiert werden. Ein effektives Internes Kontrollsystem (IKS) muss installiert und überwacht werden. Darüber hinaus ist die Überwachung externer Risiken unerlässlich, insbesondere in Bezug auf die Insolvenz von Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern. Schließlich ist das Einhalten des Rückzahlungsverbots unter dem Eigenkapitalersatzgesetz wichtig; eigene Interessen dürfen nicht bevorzugt werden.

Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten

In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten müssen Geschäftsführer besonders wachsam sein, da insolvenzrechtliche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit als Tatbestände definiert werden können. In solchen Fällen gelten erhöhte Sorgfaltspflichten, da grob fahrlässiges Verhalten zu Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen, etwa bei Vernachlässigung der Buchhaltung, führen kann. Ein rechtzeitiger Insolvenzantrag innerhalb von 60 Tagen bei drohender Insolvenz ist zwingend erforderlich.

Restrukturierungsmaßnahmen

Eine Möglichkeit, die Insolvenz zu vermeiden, ist der Antrag auf einen Restrukturierungsplan, der allerdings bisher wenig genutzt wird. In der Restrukturierungsphase muss die Gläubigerbegünstigung vermieden werden, insbesondere durch ein Zahlungsverbot für Altschulden nach Eintritt der Insolvenz. Wichtig ist zudem, dass einbehaltene Beiträge und Steuern ordnungsgemäß an die Behörden weitergeleitet werden.

Fazit

Die Erfüllung der Geschäftsführerpflichten ist entscheidend, um Haftungsrisiken, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden. Sorgfältiges Handeln und eine proaktive Unternehmensführung können dazu beitragen, das Unternehmen auch in turbulenten Zeiten sicher zu steuern.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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