Das Thema Ferienjobs für Schüler und Studierende wirft viele Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Familienleistungen auf. Hier sind die wichtigsten Informationen, um einen klaren Überblick darüber zu erhalten.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Für ein 19-jähriges Kind in Ausbildung beträgt die Familienbeihilfe im Jahr 2024 monatlich € 191,60. Zusätzlich gibt es den Kinderabsetzbetrag von € 67,80 pro Monat. Somit erhalten Eltern insgesamt € 259,40 pro Monat pro Kind. Diese Leistungen können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden, in speziellen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr und bei gravierender Behinderung unbefristet.
Zuverdienst und Auswirkungen
Bis zum 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus bleiben unberührt. Ab dem 20. Lebensjahr wird jedoch das steuerpflichtige Jahreseinkommen relevant. Sobald das steuerpflichtige Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze von bisher € 15.000 überschreitet, wird die Familienbeihilfe reduziert.
Anpassung der Zuverdienstgrenze
Die österreichische Bundesregierung plant eine Anhebung der Zuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Grenze soll künftig jährlich an den Inflationsfaktor angepasst werden. Die endgültige Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.
Berechnung der Zuverdienstgrenze
Das zu versteuernde Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr ist ausschlaggebend. Dies umfasst das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, ohne Sonderzahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nicht zum relevanten Einkommen zählen Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkommen.
Familienbonus Plus
Wird für ein Kind die Familienbeihilfe gewährt, erhalten Eltern auch den Familienbonus Plus. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser monatlich € 58,34; für jüngere Kinder € 166,68 pro Monat.
Fazit
Für Eltern und ihre studierenden oder in Ausbildung befindlichen Kinder ist es wichtig, die Auswirkungen von Ferienjobs auf Familienleistungen zu verstehen. Insbesondere müssen Familien ab dem 20. Lebensjahr des Kindes das steuerpflichtige Jahreseinkommen im Auge behalten, um eine Reduktion der Familienbeihilfe zu vermeiden. Die geplante Anhebung der Zuverdienstgrenze und deren jährliche Anpassung an die Inflation stellen jedoch eine Erleichterung dar und bieten zukünftig mehr finanzielle Sicherheit.
Redaktiontipp: ARS Akademie
Die ARS Akademie ist Österreichs größter privater Anbieter von Fachseminaren und bietet jährlich über 1.200 Kurse zu 15 Schwerpunktthemen wie Recht, Steuern und Personalwesen an. Mit Sitz im Herzen Wiens legt sie Wert auf Qualität, zertifiziert durch Öcert und in Partnerschaft mit Austrian Standards. Die Experten der Akademie vermitteln praxisnahes und aktuelles Wissen in verschiedenen Bereichen. Zudem bietet die Akademie maßgeschneiderte Lösungen, Raumvermietungen und umfassende Unterstützung für Teilnehmer, einschließlich Informationen zu Transport und Unterkunft.
Weitere Details finden Sie auf der ARS Akademie Webseite.