EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern
Einführung der neuen Antragsregelung
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der EU-weiten, einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist eine Pflichtvoraussetzung für Unternehmen, die Handel mit Nicht-EU-Ländern betreiben.
Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024
Mit Wirkung zum 6. Juni 2024 wird die Beantragung der EORI-Nummer über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung obligatorisch. Unternehmen können ihre Anträge entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung einreichen.
Bedeutung
Die Einführung der EORI-Nummer dient der Vereinheitlichung der Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum. Durch die verpflichtende Online-Beantragung wird der Prozess zudem modernisiert und effizienter gestaltet.
Fazit
Unternehmen, die Handel mit Nicht-EU-Ländern betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.
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