Mit der Einführung des Einwegpfandsystems ab dem 1. Januar 2025 wird ein wichtiger Schritt zum Umweltschutz und zur Förderung der Recyclingwirtschaft unternommen. Dieses System zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen zu reduzieren. Unternehmer sind ab diesem Datum verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern zu erheben.
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Mehrwegpfand
Bei der Einführung des Mehrwegpfandsystems erfolgt der Erwerb von Verpackung und Inhalt gemeinsam, wobei das Pfandgeld Teil des Gesamtentgelts ist. Wird die Verpackung zurückgegeben, stellt die Rückerstattung des Pfandbetrags eine Entgeltsminderung dar, und es gilt der gleiche Umsatzsteuersatz wie für das Hauptprodukt.
Einwegpfand
Im Gegensatz hierzu konzentriert sich das Einwegpfandsystem auf die Verhaltensänderung der Konsumenten, indem es die Rückgabe zur Wiederverwertung und nicht zur Wiederverwendung der Verpackung fördert. Die Abwicklung erfolgt über die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Umsatzsteuerlich betrachtet stellen die Pfandbeträge keine eigenständige Leistung dar. Sie werden als durchlaufende Posten mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen.
Maßnahmen zur Vorbereitung
Um sich auf das neue System vorzubereiten, sollten Unternehmer rechtzeitig ihre Registrierkassen programmieren, um sicherzustellen, dass keine versehentlichen Umsatzsteuerschulden durch fehlerhafte Rechnungslegung entstehen. Es ist ratsam, sich umfassend bei den bereitgestellten rechtlichen Hinweisen zu informieren, die auf der BMF-Website verfügbar sind, um alle Anforderungen pünktlich zu erfüllen.
Insgesamt verspricht die Einführung des Einwegpfandsystems eine erhebliche Verbesserung in Bezug auf die Nachhaltigkeit im Verpackungsbereich und setzt Anreize zur Reduzierung von Abfällen durch Einwegverpackungen.