Ab 2025 gilt ein 25-Cent-Pfand auf Einwegverpackungen. Erfahren Sie mehr über Unterschiede zu Mehrwegpfand und steuerliche Aspekte.

Einwegpfandsystem 2025: Neue Umweltregeln erklärt

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Mit dem Einwegpfandsystem, das ab dem 1. Januar 2025 eingeführt wird, sind Unternehmer verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern zu erheben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung zu verringern.

Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen

Mehrwegpfandsystem

Das Mehrwegpfandsystem wird meistens für Glasverpackungen verwendet, die zur Wiederbefüllung bestimmt sind. Hierbei wird das Pfandgeld als Teil des Gesamtentgelts angesehen und eine Rückerstattung bei der Rückgabe des Leerguts gilt als Entgeltsminderung.

Einwegpfandsystem

Im Gegensatz dazu zielt das Einwegpfandsystem darauf ab, eine Verhaltensänderung zu bewirken, indem die Rückgabequote gesteigert wird, um eine bessere Wiederverwertung zu gewährleisten. Das Pfandgeld dient hier nicht der Wiederverwendung der Verpackungen, sondern der Sicherstellung der Rückgabe.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Mehrwegpfandsystem

Innerhalb des Mehrwegpfandsystems gilt das Pfand als eine umsatzsteuerbare Leistung und es wird derselbe Umsatzsteuersatz wie für das Hauptprodukt angewendet.

Einwegpfandsystem

Beim Einwegpfandsystem wird das Pfand steuerlich nicht als eigenständige Leistung betrachtet, sondern als durchlaufender Posten behandelt. Diese Abwicklung erfolgt über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH und unterliegt weder beim Unternehmer noch bei der EWP der Umsatzsteuer. Auf Rechnungen sind die Pfandbeträge mit 0 % Umsatzsteuer separat auszuweisen.

Vorbereitungsmaßnahmen

Unternehmer sollten sicherstellen, dass ihre Registrierkassen rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 ordnungsgemäß programmiert sind, um eine Umsatzsteuerschuld aufgrund fehlerhafter Rechnungslegung zu vermeiden. Für detaillierte Informationen steht eine BMF-Information zur Verfügung.

Dieses neue System verlangt von Unternehmen eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung ihrer Prozesse, um den Anforderungen gerecht zu werden und die Vorteile der gesteigerten Recyclingquote zu nutzen.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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