Die Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen stellt einen wichtigen Fortschritt im Rahmen der EU Instant Payment-Verordnung dar. Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit von Überweisungen zu erhöhen und das Risiko von Fehlern und Betrug zu minimieren.
Gültigkeit und Funktion
Mit der neuen Regelung wird eine sofortige Rückmeldung von der Bank generiert, wenn Abweichungen im Namen festgestellt werden. Der Name des Empfängers kann vollständig übereinstimmen, nahezu übereinstimmen oder überhaupt nicht übereinstimmen. Damit erhalten sowohl Zahler als auch Empfänger mehr Sicherheit bei der Bearbeitung ihrer Überweisungen.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Sollte eine Abweichung im Empfängernamen festgestellt werden, ist es ratsam, den Zahlungsempfänger über einen anderen Kommunikationsweg zu kontaktieren, um die Korrektheit der Bankverbindung zu überprüfen. Ein Missachten der Bankrückmeldung kann das Risiko einer Falschüberweisung erhöhen.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Einige Überweisungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
- Überweisungen außerhalb des EWR oder Überweisungen, die nicht in Euro ausgeführt werden.
- SEPA-Lastschriften und SEPA-Eilüberweisungen.
- Überweisungen, die nicht auf Zahlungskonten erfolgen, wie zum Beispiel Spar- oder Kreditkonten.
- Überweisungen mit bankvorausgefüllten Empfängerdaten, wie bei Eigenüberträgen.
- Bereits bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen sind ebenfalls ausgenommen.
Tipps für Zahlungsempfänger
Für Zahlungsempfänger ist es sinnvoll, die Kontobezeichnung auf Rechnungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese mit den Bankdaten übereinstimmt. Außerdem kann die Verwendung von QR-Codes auf Rechnungen, um Zahlinformationen zu vermitteln, die Fehlerwahrscheinlichkeit verringern. Es wird empfohlen, auf Papier-Zahlscheine möglichst zu verzichten oder diese maschinell auszufüllen. Kunden sollten dazu motiviert werden, eine SEPA-Lastschrift zu erteilen, um den Zahlungsprozess zu vereinfachen.
Tipps für zahlende Personen
Zahlende Personen sollten die Überweisungsdaten direkt von der Rechnung übernehmen, wobei QR-Codes oder die Fotoberweisungs-Funktion hilfreich sein können. Neue Kontoverbindungen sollten vor einer Freigabe kritisch hinterfragt werden, und es ist wichtig, bei Tippfehlern oder Abweichungen den Empfänger zu kontaktieren. Das Arbeiten mit der aktuellen Version einer Zahlungssoftware wird ebenfalls empfohlen, um von den neuesten Sicherheitsstandards zu profitieren.
Weitere Informationen
Die Wirtschaftskammer bietet detaillierte Informationen zur EU Instant Payment-Verordnung und den Regeln für elektronische Zahlungen. Diese Ressourcen können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen helfen, sich optimal auf die Änderungen vorzubereiten und von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren.



