Neue Dokumentationspflichten bei Entsendungen
Mit dem 28. März 2024 hat Österreich die EU-Transparenzrichtlinie in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) integriert. Diese Implementierung bringt erweiterte Anforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Mindestangaben in Dienstzetteln und Dienstverträgen, vor allem für Arbeitnehmer bei Auslandstätigkeiten.
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Diese Richtlinie hat zum Ziel, Transparenz und Klarheit in Arbeitsverträgen zu verbessern, indem sie die Mindestinformationen, die darin enthalten sein müssen, weiter ausdehnt. Dies betrifft vor allem den Fall von Auslandstätigkeiten, die länger als einen Monat dauern.
Erweiterte Mindestangaben für Entsendevereinbarungen
In einem Auslandsdienstzettel müssen nun spezifische Informationen erfasst werden, darunter:
- Der Staat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird, sowie die voraussichtliche Dauer des Einsatzes.
- Die Währung, in der das Entgelt ausgezahlt wird.
- Die Bedingungen für die Rückführung nach Österreich.
- Zusätzliche Vergütungen und das Mindestentgelt im Einsatzstaat.
- Aufwandersatzregelungen nach österreichischen und ausländischen Bestimmungen.
- Ein Hinweis auf die offizielle Informationsseite des Einsatzstaates.
Ausnahmen und Strafbestimmungen
Ein gesonderter Auslandsdienstzettel ist nicht erforderlich, wenn diese Informationen bereits im Arbeitsvertrag enthalten sind. Die Nichtvorlage eines Auslandsdienstzettels kann jedoch zu Verwaltungsstrafen zwischen € 100 und € 436 führen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn mehr als fünf Mitarbeiter betroffen sind, können die Strafen bis zu € 2.000 betragen. Ein Strafverzicht ist möglich, falls der Arbeitgeber inzwischen den fehlenden Dienstzettel bereitgestellt hat und das Vergehen als geringfügig eingestuft werden kann.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen wird empfohlen, die neuen Anforderungen sorgfältig zu integrieren, um potenziellen rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Eine Beratung durch spezialisierte Fachleute wird dringend angeraten, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt angewendet werden und jegliche Haftungsrisiken minimiert werden.
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