Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025)
Einführung und Ziele
Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) führt umfassende steuerliche Neuerungen ein, die im besonderen Maße die Einkommensteuer betreffen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Steuersystem adäquat an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und entlastende sowie belastende Effekte für unterschiedliche Steuerpflichtige zu generieren.
Wesentliche Maßnahmen
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Eine zentrale Maßnahme ist die Anhebung der Umsatzgrenze für die Basispauschalierung von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro ab dem Jahr 2025. Zudem wird die Betriebsausgabenpauschale von 12 % auf 13,5 % der Umsätze erhöht. Für 2026 ist eine weitere Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und des Pauschales auf 15 % geplant, um eine noch größere Flexibilität für Gewerbetreibende und Freiberufler zu schaffen.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
Ein neuer 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erfasst die Wertsteigerungen durch Umwidmung von Grundstücken. Die Einkünfte werden gedeckelt, wenn der Gewinn zuzüglich des Zuschlags den Veräußerungserlös übersteigt. Diese Regelung tritt für Umwidmungen in Kraft, die nach dem 31.12.2024 erfolgen.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
Der Pendlereuro wird ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro erhöht, während die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro steigt.
Inflationsanpassung und Familienleistungen
Die Kalte Progression wird zukünftig lediglich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate ausgeglichen, beginnend ab 2026. Familienleistungen werden in den Jahren 2026 und 2027 nicht valorisiert, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags vorgesehen.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Für das Jahr 2025 können Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro steuerfrei zusätzlich auszahlen. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung ist ein Gesamtbetrag von bis zu 3.000 Euro möglich, wobei die konkreten Regelungen für 2026 noch ausstehen.
Weitere Maßnahmen
Weitere Anpassungen umfassen die Erweiterung der Steuertatbestände bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung und eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Immobiliengesellschaften ab dem 01.07.2025. Der Steuersatz für Privatstiftungen wird ab dem 01.01.2026 von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Zudem erfolgt eine Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel, und es gibt Anpassungen bei der Vorsteuerpauschalierung und Glücksspielabgabe. Die Energiekrisenbeiträge werden angepasst und verlängert.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 führt zu zahlreichen steuerlichen Anpassungen und Erhöhungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen werden. Diese Neuerungen erfordern nach ihrem Inkrafttreten solide steuerliche Planungen, um die finanziellen Auswirkungen auf die jeweiligen Steuerpflichtigen optimal zu gestalten.