Aktuelles zur Doppelbesteuerungsabkommen Österreich

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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland hat kürzlich bedeutende Änderungen erfahren, die sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen von Interesse sind. Darüber hinaus gibt es wichtige internationale Entwicklungen und die Einführung multilateraler Instrumente, die darauf abzielen, die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu verhindern. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die neuesten Entwicklungen und deren Auswirkungen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland wurde zum 1. Januar 2024 durch ein Änderungsprotokoll aktualisiert, das wichtige Neuerungen einführt.
  • Die Einführung des multilateralen Instruments zeigt das Engagement Österreichs, internationale Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu unterstützen.
  • Die Anpassungen im Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen auch die neuen Arbeitsrealitäten, wie z.B. die Homeoffice-Betriebsstätte von Grenzgängern.

Neuerungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland

Neuerungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland

Änderungsprotokoll ratifiziert: Stand des Doppelbesteuerungsabkommens

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich hat durch das jüngst ratifizierte Änderungsprotokoll wesentliche Neuerungen erfahren. Diese Änderungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, betreffen vor allem die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Ein zentraler Punkt ist die Neufassung der Grenzgängerregelungen, die eine einheitliche Anwendung und Auslegung dieser Regelungen zwischen den beiden Ländern sicherstellen soll.

Die Ratifikation des Änderungsprotokolls markiert einen wichtigen Schritt in der bilateralen Steuerpolitik zwischen Deutschland und Österreich.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Neufassung der Grenzgängerregelungen
  • Einheitliche Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung
  • Anpassungen im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Für detaillierte Informationen und Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater. Die [Journalist AI website](https://journalist.ai) bietet Informationen zur Suche nach Steuerberatern in Österreich, einschließlich Haftungsausschlüssen zur Genauigkeit der bereitgestellten Informationen.

Steuern sparen: 100 Steuertipps & Tricks 2023/24

In der Welt der Steuern gibt es zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Vorteile zu erlangen und Steuern zu sparen. Simon Neumann, bekannt durch seinen YouTube-Kanal FinanzNerd, hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Möglichkeiten in seinem Buch „100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2023/24“ auf verständliche Weise zu präsentieren. Österreichs Steuersystem bietet verschiedene Wege, Steuern zu sparen und finanzielle Vorteile zu nutzen. Bleiben Sie über Steueränderungen informiert und nutzen Sie professionelle Ressourcen für ein effektives Steuermanagement.

Die meistgelesenen Beiträge zeigen, dass Themen wie die geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, Neuregelungen ab 2023, und die steuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen besonders interessant für Steuerpflichtige sind.

Hier eine kurze Liste der Top-Themen:

  • Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
  • Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
  • 0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
  • Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
  • Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
  • Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
  • Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023

Homeoffice-Betriebsstätte eines Grenzgängers nach dem geänderten DBA-Deutschland

Die jüngsten Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland bringen signifikante Neuerungen für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten. Die neue Regelung erlaubt nun einen gewissen Anteil von Homeoffice-Tätigkeit, ohne dass dies einen Wechsel des Besteuerungsrechts nach sich zieht. Dies stellt eine bedeutende Anpassung der bisherigen Praxis dar, nach der das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zufiel, sofern dieser täglich von seinem Arbeitsort an seinen Wohnsitz zurückkehrte.

Die sozialversicherungsrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind allerdings weiterhin separat zu prüfen. Die Regelungen des DBA sind ausschließlich für die einkommensteuerliche Behandlung einschlägig.

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine potenzielle Verringerung des Betriebsstättenrisikos, insbesondere für deutsche Arbeitgeber, deren Beschäftigte im österreichischen Homeoffice tätig werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen dieser neuen Regelung genau zu verstehen und zu beachten:

  • Die Grenzgängerregelung gilt nun auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
  • Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich.
  • Der Hauptwohnsitz und die unselbständige Tätigkeit müssen in der Nähe der Grenze liegen.

Diese Änderungen treten ab dem 01.01.2024 in Kraft und erfordern eine sorgfältige Planung und Anpassung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.

Internationale Entwicklungen und multilaterale Instrumente

Internationale Entwicklungen und multilaterale Instrumente

Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission hat im September 2023 ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Ziel, die Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und Steuervermeidungsstrategien effektiver zu bekämpfen.

Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ist ein Eckpfeiler dieser Initiative. Es soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens EUR 750 Mio. einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen.

TPA-Tipp: Diese neue Steuerdisziplin ist mit weitreichenden Änderungen und Compliance-Aufwand verbunden. Die betroffenen Unternehmensgruppen sollten sich daher zeitnah mit der Umsetzung/Implementierung der Mindestbesteuerung beschäftigen und insbesondere die Anwendbarkeit der Safe-Harbour-Regelungen näher prüfen.

Die Effektivbesteuerung wird auf Basis von Konzernrechnungslegungsstandards und einer eigenständigen Mindeststeuer – Mehr-Weniger-Rechnung ermittelt. Die Anpassungen betreffen sowohl die Ermittlung der Nennergröße „Mindeststeuer-Nettogewinn“ als auch die Zählergröße „angepasste erfasste Steuern“.

DBA Österreich-Russland nun auch von Österreich suspendiert

Nachdem Russland im Sommer 2023 das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich einseitig suspendiert hatte, hat Österreich nun ebenfalls reagiert und die Suspendierung des Abkommens bestätigt. Diese Maßnahme spiegelt die angespannten Beziehungen zwischen den beiden Ländern wider und hat bedeutende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Transaktionen zwischen Österreich und Russland.

Die Suspendierung des DBA zwischen Österreich und Russland markiert einen wichtigen Wendepunkt in den bilateralen steuerlichen Beziehungen.

Die Entscheidung beider Länder, das Abkommen zu suspendieren, unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen und Einzelpersonen, ihre steuerlichen Strategien anzupassen.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die wichtigsten Konsequenzen der Suspendierung:

  • Veränderung der Quellensteuersätze
  • Anpassung der steuerlichen Behandlung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
  • Notwendigkeit der Überprüfung bestehender Verträge
  • Potenzielle steuerliche Mehrbelastungen für betroffene Unternehmen und Personen

Multilaterales Instrument zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Das multilaterale Instrument (MLI) stellt einen bedeutenden Schritt im internationalen Steuerrecht dar, um aggressive Steuerplanungsstrategien, die zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung führen, zu bekämpfen. Es zielt darauf ab, bestehende Doppelbesteuerungsabkommen effektiver zu gestalten, indem es Lücken schließt, die bisher von multinationalen Unternehmen ausgenutzt wurden.

Das MLI wurde am 7. Juni 2017 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Österreich hat dabei eine Reihe von Erklärungen und Vorbehalten abgegeben.

Die Implementierung des MLI bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Anpassung nationaler Gesetze und die Koordination zwischen den Vertragsstaaten. Folgende Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung:

  • Anpassung der nationalen Gesetzgebung
  • Koordination zwischen den Vertragsstaaten
  • Sicherstellung der Einhaltung durch multinationale Unternehmen

Das MLI ist ein Beispiel für die zunehmende Bedeutung multilateraler Ansätze im internationalen Steuerrecht, die eine effektivere Bekämpfung von Steuervermeidung ermöglichen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die jüngsten Änderungen und Entwicklungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland bedeutende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Einkommen und Vermögen haben. Mit der Ratifizierung des Änderungsprotokolls und der Einführung neuer Regelungen, wie der Grenzgängerregelung und der Anpassungen für Homeoffice-Betriebsstätten, wird eine effizientere und gerechtere Besteuerung angestrebt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung des internationalen Steuerrechts und die Notwendigkeit, sich kontinuierlich über die neuesten Änderungen zu informieren, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es ist daher für Steuerpflichtige und Unternehmen essenziell, die aktuellen Informationen und Richtlinien im Blick zu behalten und gegebenenfalls ihre steuerlichen Strategien anzupassen.

Haftungsausschluss

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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