Änderungen im Behindertengesetz 2025
Zum 1. Januar 2025 trat eine Reihe von Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, mit dem Ziel, den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Neuerungen sollen nicht nur bestehende Barrieren abbauen, sondern auch spezielle Rechte und Vorteile für betroffene Arbeitnehmer sichern.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern ab 2025 verpflichtet sind, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die Hauptaufgabe dieses Beauftragten besteht darin, die Barrierefreiheit innerhalb des Unternehmens sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Personen sicherzustellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bestehende Barrieren schnell erkannt und beseitigt werden, was einen inklusiveren und zugänglicheren Arbeitsplatz schafft.
Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte
Begünstigt behinderte Dienstnehmer, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % aufweisen, profitieren von einem erhöhten Kündigungsschutz. Dies soll ihre Position im Arbeitsmarkt stärken und zu einer erhöhten Arbeitsplatzsicherheit beitragen. Arbeitgeber, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, können zudem steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, was Anreize schafft, mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Unterscheidung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Der Behindertenstatus wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt und ist entscheidend für arbeitsrechtliche Begünstigungen. Im Gegensatz dazu dient der Behindertenpass als Nachweis einer Behinderung und bietet Zugang zu diversen Vergünstigungen im privaten Bereich, ohne jedoch für arbeitsrechtliche Begünstigungen notwendig zu sein. Bemerkenswert ist, dass der Behindertenpass über ein Online-Verfahren beantragt werden kann, was den Zugang zu diesem wichtigen Nachweis vereinfacht.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Rechten begünstigt behinderter Menschen und dem Beantragungsprozess des Behindertenpasses stehen umfassende Ressourcen auf den Websites der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at zur Verfügung. Diese bieten eine nützliche Anlaufstelle für Personen, die sich eingehend über die neuen Bestimmungen informieren möchten.