Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Reihe bedeutender Änderungen mit sich, die für Unternehmen und Steuerpflichtige von großer Relevanz sind.
Steuerfreie Lebensmittelspenden
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Zuwendung von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen einkommensteuerlich steuerneutral gestaltet. Unternehmen können den steuerlichen Buchwert der gespendeten Lebensmittel als Betriebsausgaben abziehen. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2025 eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung eingeführt, die das Vorsteuerabzugsrecht beibehält.
Gruppenbesteuerung
Die Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers aus Zeiten vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe wird eingeschränkt. Ab der Veranlagung 2024 besteht die Möglichkeit, auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Zudem können Gruppenanträge künftig elektronisch signiert über FinanzOnline eingebracht werden.
EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025
Mit der Einführung des "EU-Kleinunternehmers" können Unternehmer die Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Die Jahresumsatzgrenze für diese Befreiung beträgt 100.000 Euro unionsweit, wobei der österreichische lokale Schwellenwert bei 42.000 Euro (Bruttogrenze) liegt. Ein Antrag auf die EU-Kleinunternehmerregelung ist im Ansässigkeitsstaat erforderlich, und es besteht die Pflicht zur quartalsweisen Meldung der Umsätze bei deren Inanspruchnahme.
Leistungsort bei Streaming-Leistungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Leistungsortregelung auf Streaming-Leistungen erweitert. Der Leistungsort entspricht dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers.
Umwandlung von "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Start-up-Unternehmen erhalten die Möglichkeit, "Phantom shares" bis Ende 2025 in echte Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, ohne dass eine Bewertung oder Versteuerung erforderlich ist, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz
Eine einmalige Nachfrist von mindestens einer Woche wird für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen eingeführt. Zudem sind Einschränkungen bei Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen geplant. Eine Befreiung von Gebühren wird gewährt, wenn Beilagen sowohl elektronisch als auch in Papierform vorgelegt werden.
Lohnsteuerliche Änderungen
Freibetragsbescheide werden ab dem Kalenderjahr 2024 nur noch auf Antrag ausgestellt. Darüber hinaus wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ab 2024 erweitert.
Fazit
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen und neue Regelungen, die sowohl steuerrechtliche als auch administrative Bereiche betreffen. Unternehmen und Steuerpflichtige sollten sich eingehend mit diesen Änderungen beschäftigen, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
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