Verpassen Sie keine wichtigen Steuertermine im 4. Quartal 2024. Alle Fristen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge im Überblick.

Wichtige Steuertermine 4. Quartal 2024: Ihr Überblick

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Im vierten Quartal 2024 stehen mehrere wichtige Steuertermine an, die sowohl Unternehmen als auch Selbstständige in Österreich berücksichtigen müssen. Die nachfolgende Übersicht bietet eine detaillierte Aufschlüsselung der anstehenden Fristen und Pflichten im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2024.

Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024

Oktober 2024

  • Di 01.10.24

    • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen von Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2023.
    • Beginn der Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen der Umsatzsteuer für 2023.
  • Mo 14.10.24

    • Intrastatmeldung für September.
  • Di 15.10.24

  • Umsatzsteuer für August.

  • Werbeabgabe für August.

  • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 3. Quartal (Fristverlängerung möglich).

  • Lohnabgaben für September.

  • Meldung und Abfuhr des Energiekrisenbeitrages Strom für das 1. Halbjahr 2024.

  • Do 31.10.24
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 3. Quartal.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
    • Zusammenfassende Meldung für September bzw. das 3. Quartal.

November 2024

  • Fr 15.11.24

    • Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal.
    • Umsatzsteuer für September bzw. das 3. Quartal.
    • Werbeabgabe für September.
    • Kammerumlage für das 3. Quartal.
    • Intrastatmeldung für Oktober.
    • Lohnabgaben für Oktober.
  • Sa 30.11.24

    • Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal.

Dezember 2024

  • Mo 02.12.24

    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
    • Zusammenfassende Meldung für Oktober.
  • Fr 13.12.24

    • Intrastatmeldung für November.
  • Mo 16.12.24

  • Umsatzsteuer für Oktober.

  • Werbeabgabe für Oktober.

  • Lohnabgaben für November.

  • Di 31.12.24
    • Ende der Einreichung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
    • Zusammenfassende Meldung für November.
    • Letzte Chance für die Abgrenzung von Einkünften zur Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
    • Letzte Chance für die Arbeitnehmerveranlagung 2019.

Fazit

Das vierte Quartal 2024 bringt eine Vielzahl an Steuerterminen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Selbstständige penibel im Blick behalten sollten. Es ist ratsam, die jeweiligen Fristen und gesetzlichen Vorgaben streng zu beachten, um unnötige Verzugszinsen und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sämtliche Meldungen rechtzeitig erstellt und Abgaben fristgerecht geleistet werden, um finanzielle Einbußen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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