BBKG 2025 stärkt den Kampf gegen Steuerbetrug. Fokus: Luxusimmobilien, Barzahlungsbeschränkungen, Insolvenzen und Auftraggeberhaftung für Leiharbeiter.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025: Neue Steuerregelungen im Blick

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Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Steuerrechtliche Neuerungen

Das Betrugsbekämpfungsgesetz BBKG 2025 wurde mit dem Ziel eingeführt, Steuerbetrug effizienter zu bekämpfen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Steuern, Sozialabgaben und Daten. Das Gesetz zielt insbesondere auf missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit Luxusimmobilien und auf Regelungen im Insolvenzfall ab.

Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien

Ab 1. Januar 2026 werden Immobilien mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 2 Millionen Euro als Luxusimmobilien eingestuft. Da Vermietungen zu Wohnzwecken von der Umsatzsteuer befreit sind, entfällt der Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten solcher Luxusobjekte. Dies soll die missbräuchliche Nutzung steuerlicher Vorteile bei hochpreisigen Immobilien minimieren.

Beschränkung von Barzahlungen

Eine weitere Maßnahme ist die Einschränkung der Barzahlungen an das Finanzamt, die auf maximal 10.000 Euro pro Tag festgesetzt wurde. Dies dient der Bekämpfung von Geldwäsche und der Entlastung der Finanzverwaltung.

Vorrang von Abgaben in der Insolvenz

Um den Staat als Gläubiger zu stärken, wird durch das BBKG 2025 sichergestellt, dass Umsatz- und Abzugsteuern vor insolvenzrechtlichen Anfechtungen geschützt sind. Damit erhalten diese Abgaben Vorrang in Insolvenzverfahren.

Erleichterungen und Verschärfungen beim Verkürzungszuschlag

Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Nachforderungsgrenze auf 100.000 Euro vor. Bei Nachforderungen, die 50.000 Euro übersteigen, wird der Verkürzungszuschlag von 10 % auf 15 % angehoben. Diese Anpassung soll eine stärkere Abschreckung gegen Steuerverkürzungen bewirken.

Auftraggeberhaftung für Leiharbeiter

Zur Förderung der Auswahl seriöser Subunternehmen durch Generalunternehmer wurden die Haftungsbeträge für Sozialversicherungen und lohnabhängige Steuern erhöht. Dies verstärkt den Druck auf Auftraggeber, verantwortungsbewusst mit der Auswahl von Partnerunternehmen umzugehen.

Zu Unrecht erklärte Verluste

Das Gesetz behandelt zu Unrecht angegebene Verluste nun als Finanzstrafvergehen. Das Strafmaß orientiert sich an der fiktiven Steuerersparnis, die durch eine unrechtmäßige Verlusterklärung erzielt worden wäre.

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zu den Steuer- und Sozialabgabeteilen des Gesetzes steht das Rechtsinformationssystem zur Verfügung. Diese Neuerungen sollen die Steuerehrlichkeit fördern und mehr Transparenz sowie Sicherheit im Umgang mit Steuergeldern und Unternehmenspraktiken gewährleisten.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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