Im Jahr 2026 wird es für Auftraggeber von Bauleistungen zu einer signifikanten Veränderung in der Haftung für lohnabhängige Abgaben kommen. Die Haftung für Abgaben an Finanzämter und Krankenversicherungsträger wird von bisher 25 % auf 40 % angehoben. Diese Änderung betrifft Unternehmen, die Bauleistungen in Auftrag geben und somit für bestimmte Abgaben verantwortlich sind.
Haftungsumfang
Bei Bauleistungen, die weitergegeben werden, haftet das auftraggebende Unternehmen bis zu 5 % des Werklohnes für die abzuführenden lohnabhängigen Abgaben. Bei der Arbeitskräfteüberlassung erstreckt sich die Haftung auf bis zu 8 %. Zudem gibt es spezielle Bestimmungen für Beiträge an Krankenversicherungsträger: Hier haftet das auftraggebende Unternehmen bis zu 20 % des Werklohnes, bei der Arbeitskräfteüberlassung sogar bis zu 32 %.
Befreiung von der Haftung
Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser erhöhten Haftung befreit zu werden:
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Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Keine Haftung besteht dann, wenn das beauftragte Unternehmen in dieser Liste geführt wird. Dies erleichtert es den Auftraggebern, sich abzusichern und die Haftung zu vermeiden.
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Überweisung von Beiträgen: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das auftraggebende Unternehmen 25 % (bzw. 40 % bei Arbeitskräfteüberlassung) des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse überweist. Diese Maßnahme setzt voraus, dass die Zahlung in der richtigen Höhe und an den richtigen Empfänger erfolgt, um die Haftung zu vermeiden.
Bestimmung des Leistungszeitpunkts
Der Leistungszeitpunkt wird als der Tag definiert, an dem die entscheidende rechtliche Handlung zur Begleichung der Werklohnschuld gesetzt wurde. Alternativ ist dies der frühere Tag, an dem eine Einsichtnahme in die HFU-Gesamtliste stattgefunden hat, falls die Zahlung des Werklohnes an diesem Tag unmöglich oder unzumutbar war. Diese Regelungen ermöglichen es, die Haftung klar zu definieren und sicherzustellen, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ihre rechtlichen Pflichten erfüllen können.
Insgesamt erfordert die Erhöhung der Haftung bei Bauleistungen ab 2026 eine sorgfältige Prüfung der Verträge und Zahlungsflüsse seitens der Auftraggeber, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und ungewünschte Haftungen vermieden werden können.



