Erfahren Sie alles über die neuen Sozialversicherungswerte 2026, inklusive Höchstbeitragsgrundlagen und Beitragsgrenzen zur optimalen finanziellen Planung.

SV-Werte 2026: Änderungen bei Beitragsgrundlagen

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Mit dem Nahen des Jahres 2026 stehen bedeutende Änderungen bei den Sozialversicherungswerten an, die von Unternehmen und Versicherten gleichermaßen beachtet werden sollten. Diese Anpassungen betreffen sowohl die Beitragsgrundlagen als auch weitere relevante Werte innerhalb der österreichischen Sozialversicherung.

Sozialversicherungswerte 2026

Aufwertungszahl

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 wurde auf 1,073 festgelegt. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.

Höchstbeitragsgrundlage

Für 2026 wurden verschiedene Höchstbeitragsgrundlagen angehoben:

  • Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge erhöht sich von €215,00 in 2025 auf €231,00.
  • Monatlich steigen die laufenden Bezüge von €6.450,00 auf €6.930,00.
  • Jährliche Obergrenze für Sonderzahlungen wird von €12.900,00 auf €13.860,00 gesteigert.
  • Für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) erhöht sich die monatliche Grenze von €7.525,00 auf €8.085,00.

Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei €551,10 monatlich, ebenso wie der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA), der bei €826,65 monatlich verharrt.

Beitragsgrundlage für Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die monatliche Beitragsgrundlage für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026 ist gestaffelt:

  • Bis zu €2.225 entfällt der Versichertenanteil gänzlich.
  • Bei einem Einkommen zwischen €2.225 und €2.427 beträgt der Versichertenanteil 1 %.
  • Für Einkünfte zwischen €2.427 und €2.630 liegt der Versichertenanteil bei 2 %.
  • Über €2.630 beläuft sich der Anteil auf 2,95 %.

Empfehlungen

Da die endgültigen Zahlen von der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt abhängen, ist eine sorgfältige Beobachtung dieser Änderungen erforderlich. Unternehmen und Versicherte sollten proaktiv mit den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge planen, um ihre finanziellen Angelegenheiten entsprechend zu justieren. Bei Fragen zu den direkten Auswirkungen und möglichen Anpassungsmaßnahmen kann eine frühzeitige Beratung sehr hilfreich sein, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

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StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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