Am 15. Oktober hat der Nationalrat die Anhebung des Investitionsfreibetrags (IFB) als Teil einer neuen Konjunkturmaßnahme beschlossen. Diese Erhöhung tritt am 1. November 2025 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Mit dieser Maßnahme sollen Investitionen gefördert werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.
Anhebung des Investitionsfreibetrags
Im Rahmen dieser neuen Regelung wird der Standard-IFB von derzeit 10 % auf 20 % erhöht. Gleichzeitig steigt der Öko-IFB von 15 % auf 22 %. Diese Anpassungen bieten Unternehmen deutlich höhere Anreize zur Investition in abnutzbares Anlagevermögen.
Funktionsweise und Voraussetzungen
Der IFB gewährt Unternehmen die Möglichkeit, im Anschaffungsjahr neben der regulären Abschreibung eine zusätzliche Betriebsausgabe geltend zu machen. Dies gilt für Investitionen bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Die Investitionen müssen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren fließen und dem inländischen Betrieb oder der Betriebsstätte zugeordnet sein.
Ausschlüsse vom IFB
Nicht alle Investitionen sind für den IFB qualifiziert. Ausgeschlossen sind unter anderem nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grundstücke und Wertpapiere, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie unkörperliche Wirtschaftsgüter ohne Fokus auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit. Investitionen in fossile Energieträger und gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ebenso ausgeschlossen. Zudem wird kein IFB gewährt bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften.
Planung und Optimierung
Um die Vorteile des IFB zu maximieren, müssen Unternehmen die zeitlichen Voraussetzungen beachten: Investitionen müssen innerhalb des Zeitraums von November 2025 bis Dezember 2026 angefallen sein, wobei das Lieferdatum entscheidend ist. Langfristige Investitionen vor dem 1. November 2025 sind entsprechend zu aliquotieren. Ein nützlicher Tipp für Unternehmen ist die Kombination des IFB mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB). Dabei eignet sich der IFB besonders für abnutzbare Wirtschaftsgüter, während Wertpapiere zur vollständigen Ausschöpfung des GFB erworben werden können.
Die Beratung und sorgfältige Planung sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile des angehobenen IFB vollumfänglich nutzen zu können. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Planung ihrer Investitionsstrategien beginnen, um die maximalen steuerlichen Vorzüge zu realisieren.


