Die Geringfügigkeitsgrenze wird im Jahr 2026 unverändert bei 551,10 Euro belassen. Diese Entscheidung ist Teil der langfristigen Strategie der Regierung zur Budgetsanierung, trägt jedoch das Risiko weitreichender Konsequenzen für die Arbeitnehmer in sich.
Entscheidung und Auswirkungen
Die Stabilität dieser Grenze bedeutet, dass Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind, ihre Einkommen unter dieser Schwelle halten müssen. Diese Maßnahme sieht auf den ersten Blick stabilisierend aus, birgt jedoch komplexe Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit kollektiven vertraglichen Lohnerhöhungen, die auch für geringfügig Beschäftigte gelten. Diese Erhöhungen können unwissentlich zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen.
Risiken bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Eine Überschreitung der Grenze führt zur Pflicht zur Vollversicherung, was zusätzliche finanzielle Belastungen in Form von Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen mit sich bringt. Besonders gefährdet sind hierbei Personen, die lediglich geringfügig arbeiten dürfen, da sie bei einer Überschreitung mit dem Verlust von Pensionsleistungen rechnen müssen.
Anpassungsmöglichkeiten
Um der Überschreitung entgegenzuwirken, kann die Reduzierung der Wochenarbeitszeit eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Solche Anpassungen erfordern jedoch eine schriftliche Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die erforderlichen Änderungen der Arbeitszeit offiziell festzuhalten.
Unterstützung
Für alle Betroffenen ist es ratsam, sich bei der optimalen Stundenanzahl berechnen zu lassen, um innerhalb der gesetzlich definierten Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Steuerliche Beratung ist unerlässlich, um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden und die Arbeitsverhältnisse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Eine fundierte Beratung hilft, die strategischen Anpassungen ordnungsgemäß durchzuführen und finanzielle Risiken zu minimieren.


