Steuern und Video

Gewinn sinnvoll mindern: Warum digitales Marketing-Assets oft besser sind als der neue Firmenwagen

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Für viele erfolgreiche Unternehmer stellt sich gegen Ende des Geschäftsjahres oft dieselbe Frage: Das Jahr lief gut, der Gewinn ist hoch – wie kann ich investieren, um die Steuerlast zu senken, ohne das Geld sinnlos auszugeben?

Der klassische Reflex ist oft der Kauf von Hardware oder der berühmte neue Firmenwagen. Doch steuerlich und wirtschaftlich gibt es oft eine klügere Alternative: Die Investition in immaterielle Werte, speziell in die Unternehmenskommunikation und Videoproduktion.

Die „Abschreibungs-Falle“ bei Hardware

Wer kurz vor Jahresende teure Maschinen oder Fahrzeuge kauft, erlebt in der Buchhaltung oft eine Enttäuschung. Diese Güter müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).

  • Beispiel: Ein PKW für 60.000 € mindert den Gewinn im Anschaffungsjahr oft nur minimal (pro rata temporis), der große steuerliche Effekt verteilt sich auf viele Jahre. Liquidität fließt ab, aber die Steuerersparnis tröpfelt nur langsam zurück.

Der Vorteil von Marketing-Leistungen: Sofortige Betriebsausgabe

Anders sieht es oft bei Dienstleistungen im Marketingbereich aus. Kosten für die Erstellung von Werbematerialien, Imagefilmen oder Social-Media-Content sind in der Regel sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Das bedeutet: Die Rechnung, die Sie heute begleichen, mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn im laufenden Jahr in voller Höhe (abhängig von der Gewinnermittlungsart).

Warum gerade Video-Content?

Aus Beratersicht ist eine Ausgabe nur dann sinnvoll, wenn sie nicht nur Steuern spart, sondern auch neuen Umsatz generiert („Return on Invest“). Ein Video arbeitet 24/7 für Ihr Unternehmen. Es ist ein Vertriebsmitarbeiter, der nie schläft.

Hier lohnt sich der Griff zur Qualität. Während selbstgedrehte Handyvideos zwar „kostenlos“ wirken, generieren sie keine steuerlich relevante Buchung und wirken oft unprofessionell. Die Beauftragung einer spezialisierten Videoagentur hingegen schafft zwei Vorteile gleichzeitig:

  1. Steuerlicher Effekt: Sie erhalten eine saubere Rechnung für eine gewinnmindernde Betriebsausgabe.
  2. Wirtschaftlicher Effekt: Sie erhalten ein professionelles Asset, das Ihre Marke dauerhaft aufwertet und neue Kunden anzieht.

Steuerlicher Hinweis zur Abgrenzung

Wichtig für Ihre Planung: Damit die Kosten im aktuellen Jahr steuerwirksam werden, muss die Leistung in der Regel erbracht sein (bei Bilanzierern) oder der Geldfluss stattgefunden haben (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern).

Sprechen Sie mit uns über das richtige Timing. Wenn Sie beispielsweise jetzt ein größeres Videoprojekt beauftragen und eine Anzahlung oder Teilrechnung noch in diesem Jahr begleichen, kann dies je nach steuerlicher Situation bereits den gewünschten Effekt erzielen.

Fazit für Unternehmer

Bevor Sie aus steuerlichen Gründen in Anlagevermögen investieren, das über Jahre abgeschrieben werden muss, prüfen Sie Investitionen in Ihren Marktauftritt. Die Kosten für eine professionelle Videoproduktion sind oft sofort steuerwirksam und zahlen langfristig auf Ihren Unternehmenserfolg ein.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

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