Feiertagsarbeitsentgelt: Ende der Steuerfreiheit
Hintergrund
Eine bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19.12.2024 hat zu einer wesentlichen Änderung in der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt geführt. Feiertagsarbeitsentgelt wird nicht länger als steuerfreier Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 EStG betrachtet, sondern zählt nun als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Details der rechtlichen Änderungen
Arbeitnehmer behalten ihren Anspruch auf Feiertagsentgelt für arbeitsfreie Feiertage. Bei tatsächlich geleisteter Arbeit an Feiertagen besteht jedoch Anspruch auf zusätzliches Feiertagsarbeitsentgelt. Dieses Entgelt ist nur dann steuerfrei, wenn es ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert wird.
Umsetzung und Fristen
Die neue steuerliche Regelung tritt ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie gegebenenfalls notwendige Anpassungen rückwirkend für den Zeitraum Januar bis März 2025 vornehmen.
Empfehlungen
Angesichts dieser Änderungen wird Unternehmen dringend empfohlen, ihre Lohnverrechnungssysteme entsprechend zu aktualisieren, um die geänderte Gesetzgebung korrekt zu berücksichtigen. Eine umfassende steuerliche Beratung ist ratsam, um erforderliche Anpassungen im Bereich der Lohnbuchhaltung rechtzeitig durchzuführen.
Weitere Informationen
Die Wirtschaftskammer Österreich stellt weitere Ressourcen und Dienstleistungen zu steuerlich relevanten Themen bereit, darunter Sozialplanzahlungen, Sachbezüge für arbeitsplatznahe Unterkünfte und die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen.
In Anbetracht der Änderungen im Steuerrecht ist es unerlässlich, wachsam zu bleiben, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und potenzielle steuerliche Risiken wirksam zu minimieren.