Das zweite Quartal 2025 bringt mehrere bedeutende Steueränderungen und Fristen mit sich, die Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Von der Einreichung von Steuererklärungen bis hin zu spezifischen Steueranpassungen bietet dieser Zeitraum zahlreiche Herausforderungen und Möglichkeiten zur strategischen Planung.
Wichtige Steuertermine im zweiten Quartal 2025
April 2025
Am 1. April 2025 treten mehrere wichtige Änderungen in Kraft:
- Der Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen stellt eine wesentliche Anpassung dar. Dies könnte bedeutende Auswirkungen auf die Kostenstruktur für Investitionen in erneuerbare Energien haben.
- Die Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Elektroautos könnte zu zusätzlichen Kosten für Halter von Elektrofahrzeugen führen und deren Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
- Mit dem Auslaufen der Bildungskarenz enden vorerst spezielle Fördermaßnahmen zur beruflichen Fortbildung.
- Eine vorläufige Mietpreisbremse für 2025 wird eingeführt, um Wohnungsmärkte zu stabilisieren.
- Es erfolgt eine Anhebung der Gebühren um 23% für Wetteinsätze, Tabaksteuer und Gerichtsgebühren, was zu einer Erhöhung der Kosten für betroffene Dienstleistungen und Produkte führen kann.
Bis zum 30. April 2025 müssen folgende Fristen beachtet werden:
- Die Einreichung der Steuererklärungen 2024 in Papierform ohne steuerliche Vertretung muss bis zu diesem Datum erfolgen.
- Für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten besteht eine Meldepflicht bei der SVS.
- Unternehmen, die am EU-OSS-Verfahren teilnehmen, müssen die Meldung und Zahlung für das erste Quartal 2025 ebenfalls bis Ende April durchführen.
Mai 2025
Am 15. Mai 2025 ist der Stichtag für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für das erste Quartal 2025. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente rechtzeitig vorbereitet und eingereicht werden, um Verzögerungen oder Sanktionen zu vermeiden.
Juni 2025
Bis zum 30. Juni 2025 stehen folgende wichtige Fristen an:
- Die Einreichung der Steuererklärungen 2024 über FinanzOnline muss bis zu diesem Datum ohne steuerliche Vertretung vorgenommen werden.
- Für ausländische Unternehmer außerhalb der EU besteht die Möglichkeit zur Vorsteuererstattung bis 30. Juni 2025.
- Unternehmer in Österreich müssen die nationale Rechtslage für Vorsteuererstattungen im Drittland prüfen.
- Kleine GmbHs und vergleichbare Gesellschaften sollten die Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses vornehmen, um in den Genuss von Gebührenerleichterungen zu kommen.
Wichtige Hinweise
Für eine fundierte Unterstützung in individuellen Steuerfragen steht ein umfassender Beratungsservice zur Verfügung. Der Erstkontakt kann über mehrere Standorte in Österreich erfolgen, wodurch eine maßgeschneiderte Beratung und Betreuung gewährleistet wird. Dies hilft Unternehmen, rechtliche Verpflichtungen pünktlich und korrekt zu erfüllen, und mindert das Risiko von Verzögerungen oder Fehlern.
Abschließend ist es für alle Betroffenen wichtig, diese Fristen im Auge zu behalten und gegebenenfalls frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden.