Mit Beginn des Jahres 2025 traten einige wesentliche Änderungen bei den Zinssätzen für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden in Kraft. Diese Anpassungen folgen einer Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Leitzins um 0,5% gesenkt hat, wodurch der Basiszinssatz von zuvor 3,03% auf 2,53% reduziert wurde.
Änderungen der Zinssätze
Stundungszinsen (gemäß § 212 Abs. 2 BAO)
Seit dem 1. Juli 2024 sind die Stundungszinsen auf 4,5% über dem Basiszinssatz festgelegt. Durch die Änderung des Basiszinssatzes betragen die Stundungszinsen nun 7,03%, im Vergleich zu den vorherigen 7,53%.
Weitere Zinssätze
Die Zinsen für Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und die Umsatzsteuer wurden ebenfalls angepasst und liegen jeweils bei 4,53%, was einen Rückgang gegenüber den früheren 5,03% bedeutet. Diese Anpassungen betreffen:
- Aussetzungszinsen: 4,53% (zuvor 5,03%)
- Anspruchszinsen: 4,53% (zuvor 5,03%)
- Beschwerdezinsen: 4,53% (zuvor 5,03%)
- Umsatzsteuerzinsen: 4,53% (zuvor 5,03%)
Anmerkungen
Beachtenswert ist, dass diese angepassten Zinssätze seit dem 18. Dezember 2024 gültig sind. Ferner ist geregelt, dass Zinsen nicht erhoben werden, sofern sie den Betrag von 50 € nicht überschreiten.
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Unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzlandschaft sollte auch der Zusammenhang mit dem Basiszinssatz sowie den Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und die Umsatzsteuer im Auge behalten werden. Die Anpassungen der Zinssätze reflektieren einerseits die Entscheidungen der Zentralbank und andererseits die Notwendigkeit, sich an wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen.