Der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien steigt 2026 auf 1,5 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je 0,75 %. Änderungen betreffen Lohnnebenkosten und Nettoverlust.

Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Erhöhung und Auswirkungen 2026

Teilen

Mit Januar 2026 steht in Wien eine bedeutende Änderung beim Wohnbauförderungsbeitrag an. Diese Änderung betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und zielt auf die Unterstützung von Wohnbauprojekten sowie sozialer Infrastruktur ab.

Änderung des Beitrags

Der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien wird von 1,0 % auf 1,5 % angehoben. Diese Erhöhung wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen, was bedeutet, dass der jeweilige Beitragssatz von 0,5 % auf 0,75 % steigt.

Einführung einer Zweckbindung

Ein weiterer Aspekt der Änderung ist die Einführung einer gesetzlichen Zweckbindung des Beitrags. Dies bedeutet, dass die zusätzlichen Mittel zweckgebunden für den Wohnbau sowie für soziale Einrichtungen wie Schulen und Spitäler verwendet werden müssen.

Betroffene und Ausnahmen

Betroffen von dieser Erhöhung sind alle Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind und deren Arbeitsort in Wien liegt. Ausgenommen von der Erhöhung sind jedoch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, AG-Vorstände und freie Dienstnehmer.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für Unternehmen in Wien bedeutet die Erhöhung eine dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung. Beispielsweise erhöht sich bei einem 1.000 Euro Bruttomonatsentgelt der jährliche Beitrag um 30 Euro.

Auswirkungen auf Mitarbeiter

Auch der Anteil der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Diese Erhöhung führt zu einem Nettoverlust, der jedoch durch die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge etwas gemildert wird. So sinkt beispielsweise der Nettobezug bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro jährlich um 63 Euro im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Handlungsempfehlungen

Für Unternehmen

Vor allem personalintensive Betriebe sollten diese zukünftige Mehrbelastung in ihre Kalkulationen und Preisgestaltungen für das Jahr 2026 einplanen. So können Unternehmen auf die höheren Lohnnebenkosten vorbereitet sein.

Für Mitarbeiter

Arbeitnehmer sollten beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge den Nettolohnverlust etwas abfedert. Eine frühzeitige Planung kann helfen, finanzielle Auswirkungen besser zu handhaben.

Mit dieser Anpassung setzt Wien auf langfristige Investitionen in Wohnbau und soziale Infrastruktur, was für viele Beteiligte sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen wird.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen. Auch sind unsere Artikel ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerrechtsberatung. Hierfür empfehlen wir einen Steuerberater oder Anwalt.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert bzw. AI Bilder.

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Neueste Artikel

Partner werden

Buchung – Wir freuen uns außerordentlich Sie als Partner im Steuerportal begrüßen zu dürfen. Nach abgeschlossener Buchung, werden wir uns persönlich bei Ihnen melden.

Firmenadresse
Partner Paket